Durchgangsarzt

Ein Durchgangsarzt (D- Arzt) ist ein Facharzt für Chirurgie oder Orthopädie, der von den Berufsgenossenschaften eine besondere Zulassung erhalten hat. Er ist für die Durchführung und Koordination der Behandlung nach Arbeits-, Schul- und Wegeunfällen zuständig.

Ein D- Arzt hat unter anderem folgende Aufgaben:

  • Feststellung der medizinischen Diagnose und Ermittlung des Sachverhaltes, zum Beispiel ob es sich um einen Arbeitsunfall handelt
  • fachärztliche Erstversorgung
  • Erstellung des Durchgangarztberichtes für den Unfallversicherungsträger
  • falls nötig Hinzuziehen von anderen Fachärzten
  • Koordination der Rehabilitation
  • Durchführung der Abschlussuntersuchung, da der D-Arzt das gesamte Heilverfahren steuert
  • Verordnung der notwendigen Heilmittel, zum Beispiel Massagen, Wärmebehandlungen und Hilfsmittel, zum Beispiel Prothesen

Bei Wiedererkrankungen aufgrund eines Arbeitsunfalls muss generell der D-Arzt aufgesucht werden. In unserer orthopädisch-chirurgischen Gemeinschaftspraxis sind als D-Ärzte zugelassen: Dr. med. Michael Pfeffer und Dr. med. Petra Koch.