Das Hinweisgebersystem der Westpfalz-Klinikum GmbH

Die bestmögliche Versorgung unserer Patient:innen, basierend auf gesetzeskonformem Verhalten innerhalb des Klinikums, hat für die Westpfalz-Klinikum GmbH höchste Priorität. Um diesem Anspruch gerecht zu werden, gibt unser Hinweisgebersystem, Hinweisgeber:innen die Chance, einen wertvollen Beitrag zur internen Compliance, also der Regelkonformität, zu leisten.

In diesem Zusammenhang haben wir das Unternehmen MedCompliance beauftragt, eingehende Hinweise zu prüfen, zu bewerten und gegebenenfalls in unserem Klinikum u. a. Maßnahmen zur Aufklärung durchzuführen. MedCompliance ist gegenüber dem Klinikum unabhängig und damit in seiner Aufgabenerfüllung keinen Weisungen unterworfen.

Hierbei gibt es die Möglichkeit, unsere Hinweisgeber-Meldestellen in Bezug auf Meldungen, nach dem Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) oder einer Beschwerdemeldung, welche die Lieferkettensorgfalt nach dem geltenden Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) betrifft, zu nutzen:

1. Meldungen: Hinweisgeberschutzgesetz

Für Hinweisgebermeldungen nach dem HinSchG, steht

  • allen Beschäftigten der Westpfalz-Klinikum GmbH, sowie deren Tochtergesellschaften,
  • damit auch ehemaligen Beschäftigten, sowie Bewerber:innen oder Leiharbeiter:innen,

die Möglichkeit der Nutzung unseres Hinweisgebersystems offen.

Wichtig ist hierbei, dass der gemeldete Verstoß, auf den Beschäftigungsgeber bzw. das Beschäftigungsverhältnis bezogen ist. Verstöße in diesem Zusammenhang sind gem. § 3 HinSchG, Handlungen oder Unterlassungen im Rahmen einer beruflichen, unternehmerischen oder dienstlichen Tätigkeit, die rechtswidrig sind und unter den Anwendungsbereich des § 2 HinSchG fallen. Unter anderem:

  • Strafrechtliche Verstöße, wie solche gegen Leib, Leben oder Gesundheit
  • Bußgeldbewährte Verstöße, wie solche gegen den Arbeits-, Gesundheitsschutz oder gegen das Betriebsverfassungsgesetz
  • Verstöße gegen Rechtsvorschriften des Bundes/der Länder
  • Verstöße gegen Rechtsnormen, die aufgrund EU-Regelungen verabschiedet wurden, wie:
  • Korruptions-Verstöße, bspw. solche der Geldwäsche
  • Umweltschutzrechtliche Verstöße, die gegen geltende Gesetze des Umweltgesetzesbuches verstoßen
  • Verstöße gegen den Datenschutz oder die Informationssicherheit, wenn bspw. personenbezogene Daten an Dritte gelangt sind
  • Verstöße gegen Vergaberecht oder solche der Rechnungslegung.

Wir weisen zudem darauf hin, dass Hinweise, die sich auf das Patientengeheimnis beziehen, so mitzuteilen sind, dass die Identität der Patient:innen geschützt wird.

Alle Meldungen erfolgen unter Einhaltung des Vertraulichkeitsgebots gem § 8 HinSchG, wonach der gesetzlichen Verpflichtung entsprochen wird, die Identität der Hinweisgeber:innen, sowie auch weiterer von der Meldung betroffener Personen, zu schützen. Zudem ist sichergestellt, dass keine Nachteile aus einer Meldung für Hinweisgebende folgen dürfen. Dabei steht es frei, Meldungen auch anonym zu tätigen.

2. Meldungen: Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz

Die Einhaltung und Sicherstellung von Arbeits-, Sozial-, Menschenrechts- und Umweltstandards gehören für uns zu den wichtigsten Anliegen. Wir beziehen eine Vielzahl von Produkten über Lieferketten bzw. Lieferanten und Dienstleister über zahlreiche Länder der Welt. Aus diesem Grund haben wir uns auch klare und transparente Regeln gesetzt, deren Einhaltung wir uns unterworfen haben. Auch von unseren Lieferanten und Dienstleistern sind diese einzuhalten.

Unsere Ziele sind insbesondere:

  • Nachhaltigkeit
  • Schutz der Umwelt und des Klimas
  • Faire und transparente Arbeitsbedingungen
  • Tierwohl und Artenschutz
  • Menschenrechte
  • Lebensmittel- und Produktsicherheit

Unsere Lieferketten-Strategie wird ergänzt durch unser digitales Beschwerdesystem gemäß den Vorgaben des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes. Unsere Mitarbeitenden, Mitarbeitende der Lieferanten und Dienstleister, Kund:innen sowie sonstige Personen haben darüber die Möglichkeit, – auch vollständig anonym – Meldungen über Verstöße im Zusammenhang mit unseren Lieferketten-Vorgaben und dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz abzugeben.

Für die Bearbeitung Ihrer Meldung ist es wichtig, diese so konkret wie möglich zu formulieren. Dafür sollten alle relevanten W-Fragen beantwortet werden:

► Wer/Was/Wann/Wie/Wo?

Um den Sachverhalt möglichst genau darzustellen, damit dem Hinweis auch entsprechend nachgegangen werden kann. Wenn möglich stehen sie auch für weitere Rückfragen durch die Hinweisgeber-Meldestelle zur Verfügung.

Westpfalz-Klinikum GmbH

Über das Hinweisgebersystem können Sie Meldungen im beruflichen Kontext abgeben für die:

► Westpfalz-Klinikum GmbH

► sowie deren Tochterunternehmen:

  • Westpfalz-Klinikum Instrumentenaufbereitungs-GmbH
  • Westpfalz-Klinikum Medizinisches Versorgungszentrum Kaiserslautern GmbH
  • Westpfalz-Klinikum Medizinisches Versorgungszentrum Kusel GmbH
  • Medizinisches Versorgungszentrum Kuseler Land Westpfalz-Klinikum GmbH
  • Westpfalz-Klinikum Pflege GmbH
  • Westpfalz-Klinikum Service GmbH

Für die Lieferkettensorgfalt können Meldungen gemacht werden, die im Zusammenhang mit den Lieferketten der Westpfalz-Klinikum GmbH stehen.

Meldewege für Hinweisgeber:innen

Um eine Hinweisgeber-Meldung zu tätigen, stehen Ihnen nachfolgend der Online-Meldekanal sowie die Möglichkeit der telefonischen oder postalischen Meldung offen. Zur Beschwerdestelle der Lieferkettensorgfaltspflicht gelangen Sie ebenfalls über den Online-Meldekanal.

Online-Meldekanal

In Zusammenarbeit mit der MedCompliance GmbH betreibt die Westpfalz-Klinikum GmbH für den Krankenhausbetrieb und die kontrollierten Tochtergesellschaften einen Online-Meldekanal, bei dem die Möglichkeit besteht, optional auch anonymisiert Hinweise abzugeben. Zum Online-Meldekanal

Jedem Hinweis wird sorgfältig nachgegangen. MedCompliance wird die gemeldeten Informationen unter Angabe des Datums der Meldung, der Art und Umstände des mitgeteilten Regelverstoßes sowie ggf. des/der Namen/s der für die behauptete Rechtsverletzung verantwortlichen Person/en dokumentieren. Gegenüber dem Hinweisgeber wird der Eingang der Meldung innerhalb einer Frist von sieben Tagen auf elektronischem Weg (Plattform) erfolgen.

Auf jeden Hinweis soll spätestens innerhalb einer Frist von weiteren drei Monaten reagiert werden. Bei besonders schwerwiegenden Rechtsverstößen wird auf Empfehlung von MedCompliance die Westpfalz-Klinikum GmbH unverzüglich interne Untersuchungen einleiten und ggf. alle erforderlichen Maßnahmen ergreifen, um ein festgestelltes deliktisches Verhalten zu unterbinden.

Telefonisch

Ebenfalls in Zusammenarbeit mit der MedCompliance GmbH betreibt die Westpfalz-Klinikum GmbH eine Telefon-Hotline zur Meldung Compliance-relevanter Verstöße.

MedCompliance GmbH
Neuer Wall 41
20354 Hamburg

040  696 386-92     

Postadresse

Gerne können Sie sich auch auf dem Postweg mit Ihrem Hinweis an die von uns beauftragte MedCompliance GmbH wenden:

MedCompliance GmbH
Neuer Wall 41
20354 Hamburg

Interner Kontakt

Intern können Sie bei Rückfragen oder Anliegen unsere Compliance-Beauftragte Svenja Jäger kontaktieren:

svenjajaeger@westpfalz-klinikum.de

Gerne kann auch ein persönlicher Termin vereinbart werden.

Wir möchten Hinweisgeber:innen ausdrücklich zur Meldung ermutigen. Wir tragen Sorge dafür, jeder Meldung intern nachzugehen und diese aufzuklären, selbst wenn sich eine Meldung im Nachhinein als unbegründet herausstellen sollte.

Weiterhin steht gem. §§ 19 bis 24 HinSchG die Kontaktierung externer Meldestellen offen:

  • Externe Meldestelle beim Bundesamt für Justiz
  • Meldestelle der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
  • Meldesystem des Bundeskartellamts

Die Aufsichtsbehörde für die Lieferkettensorgfalt:

  • Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).

Informationen zum Umgang mit Ihren Daten

Wir müssen vorsorglich darauf hinweisen, dass jede vorsätzliche oder grob fahrlässige Falschmeldung von Hinweisen, die Geltendmachung rechtlicher Ansprüche nach sich ziehen kann. In diesen Fällen ist der Identitätsschutz gem. § 9 Abs. 1 HinSchG hinfällig.

Informationen zum Datenschutz finden Sie hier.