Gesellschafter
Entscheidung über grundsätzliche Maßgaben und Veränderungen
Gesellschafter der Westpfalz-Klinikum GmbH sind die Universitätsstadt Kaiserslautern mit einem Anteil von 60 Prozent, der Landkreis Kusel mit 25 Prozent sowie der Donnersbergkreis mit 15 Prozent. Vertreten werden sie jeweils durch den zuständigen Beigeordneten der Universitätsstadt Kaiserslautern, den Landrat des Landkreises Kusel sowie den Landrat des Donnersbergkreises.
Die Gesellschafterversammlung entscheidet über grundsätzliche finanzielle oder strukturelle Maßgaben und Veränderungen in der Westpfalz-Klinikum GmbH. Beispiele sind der Erlass des Wirtschaftsplanes oder die Einrichtung neuer Abteilungen und Kliniken.