Wir nehmen uns Zeit für Sie

Gerichtlich bestellte Betreuer und vom Patienten Bevollmächtigte können sich werktags

  • telefonisch zwischen 10:00 und 11:30 Uhr oder
  • vor Ort zwischen 14:00 und 16:00 Uhr

über den medizinischen Zustand, Therapiepläne, Ziele bezüglich Alltagsfunktion, Aktivität und Teilhabe sowie Prognose zur Erreichung dieser Ziele erkundigen.

Bitte haben Sie Verständnis, dass medizinische Daten aufgrund der Schweigepflicht (§203, StGB) nur an die Patienten selbst und an deren gerichtlich bestellte Betreuer weitergegeben werden können.