Für Angehörige

Falls Sie Angehöriger eines Patienten sind, der derzeit in einem Akutkrankenhaus wegen einer schweren akuten neurologischen oder neurochirurgischen Erkrankung behandelt wird, und Sie eine Behandlung in unserer Klinik wünschen, so nehmen Sie bitte Kontakt mit den Ärzten der akutversorgenden Klinik auf. Dann kann diese die Möglichkeit einer frührehabilitativen Behandlung überprüfen und gegebenenfalls Ihren erkrankten Angehörigen bei uns anmelden.

Für Ärzte/Akutkrankenhäuser

Aufnahme im Anschluss an die Akutversorgung nach:

  • Schädel-Hirn-Verletzungen
  • operativen Eingriffen an Gehirn und Rückenmark
  • Hirnblutungen (ICB, SDH, SAB), zerebralen Gefäßmissbildungen
  • Hirninfarkten
  • Cerebralen Hypoxien, z. B. nach Reanimation
  • akuten entzündlichen Hirnerkrankungen, Rückenmarkserkrankung, Wurzel-Erkrankungen (Guillain-Barre-Syndrom)
  • akuten Neuropathien (z. B. Intensiv-Care-Weakness, Critical-Illness-PNP), auch nach COVID-Pneumonie
  • in Einzelfällen nach Rückenmarks-Läsionen traumatisch/nichttraumatisch mit Querschnitt-Symptomatik (hier bitte Rücksprache)

Wir versorgen auch:

  • tracheotomierte Patienten
  • beatmete und intensivpflichtige Patienten mit o. g. Erkrankungen, mit dem Ziel des Weanings und der vitalen Stabilisierung unter frührehabilitativer Unterstützung, anschließend Weiterführung der Frührehabilitation auf Normalstation in unserer Klinik
  • isolierungspflichtige Patienten (MRE, Clostridium-diff u. ä.) nach entsprechender Anmeldung und Rücksprache (nach Bettenkapazitäten)
  • einzelne dialysepflichtige Patienten nach entsprechender Anmeldung und Rücksprache (nach Dialysekapazitäten, bis auf Weiteres ist keine Dialyse bei Isolierungspflicht möglich!)

Voraussetzungen

Die operative Versorgung sollte abgeschlossen sein. Der Barthel-Index muss niedriger als 30 Punkte sein. Eine positive Rehabilitationsprognose ist Voraussetzung. Ausschlusskriterien sind palliative Situationen, rasch chronisch fortschreitende Erkrankungen als Hauptdiagnose, fehlende Rehabilitationsfähigkeit (z. B. hochgradige anhaltende Herz- und Ateminsuffizienz, instabile Frakturen) oder widersprechender Patientenwille.

Von Akuthaus zu Akuthaus

Wir sind eine Akutklinik nach §39 SGB V. Die Verlegung zu uns entspricht also der Verlegung von Akuthaus zu Akuthaus. Die Beantragung einer spezifischen Kostenübernahme der Krankenkasse zur Durchführung einer Frührehabilitation bei uns ist somit in aller Regel nicht notwendig. Bei Privat-Krankenkassen ist die Behandlung zur Frührehabilitation in einem Akutkrankenhaus in aller Regel ebenfalls abgedeckt.

Anmeldung

Der Anmeldebogen kann hier heruntergeladen werden. Diesen bitte ausgefüllt per Fax an uns senden unter der Nummer: 06381 93-5716. Sie erhalten dann innerhalb weniger Werktage eine Eingangsbestätigung und eine erste Rückmeldung von uns. Bei Fragen zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren!