BGliches Heilverfahren

Die Klinik für Unfallchirurgie und Orthopädie I ist von der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) für die Versorgung von Arbeitsunfällen zugelassen. Die Versorgung von Arbeitsunfällen gliedert sich in Zulassungen für einfache Arbeitsunfälle (D-Arzt-Verfahren, DAV), schweren Verletzungen (Verletzungsartenverfahren VAV) und die höchste Stufe, das Schwerstverletzungsartenverfahren (SAV).

Schwerstverletzungsarten-Verfahren

Unsere Klinik ist für das Schwerstverletzungsarten-Verfahren zugelassen, was neben der Akutversorgung dieser Patienten auch die Behandlung der möglichen Komplikationen, die sich aus den Verletzungsmustern ergeben, beinhaltet, zum Beispiel in Fehlstellung verheilte Frakturen, Bewegungseinschränkungen von Gelenken, die Nichtheilung einer Fraktur oder die Behandlung von Infektionen.

Hierbei werden pro Jahr insgesamt circa 4500 Arbeitsunfälle behandelt, von denen circa 300 stationär aufgenommen werden.

BG-Sprechstunde

Neben der stationären Behandlung kann auch die ambulante Weiterbehandlung in unserer BG-Sprechstunde erfolgen. Die Aufgaben der DGUV beinhalten neben der Sicherstellung der akuten medizinischen Versorgung auch die Koordination und Festlegung der medizinischen Rehabilitation. Diese erarbeiten wir im Rahmen eines Reha-Managements in unserer Klinik in Zusammenarbeit mit den Berufsgenossenschaften.