Bronchialkarzinome

Das Lungenkarzinom ist mittlerweile eine der häufigsten bösartigen Erkrankungen. Unterschieden wird zwischen kleinzelligen und nicht-kleinzelligen Karzinomen. Handelt es sich um ein sogenanntes kleinzelliges Bronchialkarzinom, ist die Therapie der Wahl die Kombination aus Bestrahlung und Chemotherapie. Optimalerweise sollte sie parallel durchgeführt werden. Werden die Karzinome in sehr frühen Stadien entdeckt, so ist oftmals die alleinige stereotaktische Bestrahlung möglich. Durch die heute mögliche Hochpräzisionsbestrahlung, sogenannte IMRT/VMAT, können hohe Dosen am Tumor erreicht werden, ohne zum Beispiel gesundes Lungengewebe oder Rückenmark bleibend zu schädigen.  

Prophylaktische (vorbeugende) Ganzhirnbestrahlung

Patientinnen und Patienten, deren Tumor gut auf die Radio-/Chemotherapie angesprochen hat, wird im Anschluss eine Ganzhirnbestrahlung empfohlen. Diese mindert das Risiko einer Hirnmetastasierung deutlich. Nicht-kleinzellige Karzinome werden mittels Strahlentherapie, Operation sowie systemisch durch eine Chemo-/Immuntherapie behandelt.

Kleinere Tumore können wir mit einer definitiven (alleinigen) Bestrahlung therapieren, der sogenannten stereotaktischen Bestrahlung. Hierbei handelt es sich um eine technisch anspruchsvolle Behandlung, bei der ein kleines Volumen in nur wenigen Sitzungen mit einer sehr hohen Dosis bestrahlt wird.

Für Bronchialkarzinome in höherem Stadium ist die definitive (alleinige) Bestrahlung in Kombination mit der Chemo-/Immuntherapie die Behandlung der Wahl.

Hautkarzinome

Im Rahmen der Behandlung von Plattenepithel-Karzinomen der Haut spielt die Bestrahlung neben der Operation eine zentrale Rolle. Werden die Tumore operativ entfernt, so ist bei verbliebenen Tumorresten oder zu knappem Sicherheitsabstand zum gesunden Gewebe die adjuvante (ergänzende) Bestrahlung notwendig.

Da die definitive (alleinige) Strahlentherapie im Vergleich zur Operation eine gleich gute Heilungswahrscheinlichkeit hat, sollte dieser in speziellen Situationen den Vorzug gegeben werden. Liegen Tumore beispielsweise im Kopf-Hals-Bereich an ungünstigen Stellen, so ist das kosmetische Ergebnis nach der Operation nicht zufriedenstellend. Da die Patienten meist im fortgeschrittenen Alter sind, verbieten sich oft aufwendige operative Eingriffe.

Kopf-Hals-Tumore

Hauptsächlich treten Kopf-Hals-Tumore in der Mundhöhle, dem Rachen und dem Kehlkopf auf. Nach Möglichkeit sollte eine zügige Operation erfolgen. Danach stellt die Strahlentherapie eine wichtige Säule in der weiteren Behandlung dar. Um die Heilungsrate zu erhöhen, muss ab einer gewissen Tumorgröße, bei Absiedlungen in den Lymphknoten oder bei Tumorresten die adjuvante (ergänzende) Bestrahlung eventuell in Kombination mit einer Chemo- oder Immuntherapie erfolgen.

Ist eine Operation nicht möglich oder würde sie zu einem schweren Funktionsverlust führen, zum Beispiel des Sprechens oder Schluckens, ist eine definitive (alleinige) Radio-/Chemotherapie in kurativer (heilender) Absicht sinnvoll. Da eine hohe Strahlendosis zum Abtöten der Tumorzellen im Kopf-Hals-Bereich notwendig ist, müssen sensible Organe wie Rückenmark, Schluckmuskulatur oder Speicheldrüsen maximal geschützt werden. Daher ist die Hochpräzisionsbestrahlung (IMRT oder VMAT) zwingend erforderlich.

Brustkrebs

Das Mammakarzinom ist heute der häufigste Tumor der Frau. Neben Operation und systemischer Behandlung ist die Bestrahlung eine unverzichtbare Säule zur kurativen (heilenden) Therapie. Die Heilungsergebnisse nach brusterhaltender Operation sind mittlerweile denen nach operativer Entfernung der gesamten Brust gleichzusetzen. Nach brusterhaltender Behandlung kommt die Strahlentherapie immer zu Einsatz. Ziel ist es, Rezidive (erneutes Tumorwachstum) zu vermeiden. Nach Entfernung der Brust ist eine Bestrahlung der Brustwand ab einer gewissen Tumorgröße oder bei bestehenden Lymphknotenmetastasen notwendig. Bei der Bestrahlung der linken Brust kann es vorkommen, dass das Herz nahe dem zu bestrahlenden Gewebe liegt. Mit Hilfe der atemgesteuerten Strahlentherapie (Atemgating) wird der Abstand zwischen Brust und Herz während der Behandlung vergrößert, sodass das Herz besser geschützt wird.

Prostatakarzinom

Das Prostatakarzinom ist der häufigste Tumor des Mannes. Im Falle der Erstdiagnose eines Prostatakarzinoms gibt es drei Möglichkeiten der kurativen (heilenden) Behandlung. Diese sind Strahlentherapie, Operation oder Implantation von radioaktiven Strahlern. In frühen Stadien sind diese Therapien bezüglich der Heilungschancen als gleichwertig zu betrachten. Ist nach einer Operation nicht alles Tumorgewebe entfernt worden, schließt sich mitunter eine Strahlentherapie an, um auch noch letzte Tumorreste abzutöten. Kehrt der Tumor nach einer Prostataentfernung zurück, kann oft mit Hilfe der Strahlentherapie eine Heilung erzielt werden. Auch kann die Bestrahlung in unheilbaren Stadien eingesetzt werden, um Beschwerden zu mindern, zum Beispiel Linderung von Schmerzen, Verhinderung von Blutungen und Harnverhalt. Um sensible Organe wie Blase, Dünndarm und Enddarm zu schonen sowie Inkontinenz durch Schließmuskelschäden zu vermeiden, ist die moderne Hochpräzisionsbestrahlung (IMRT oder VMAT) zwingend erforderlich.

Rektumkarzinom

Auch hier werden zur kurativen (heilenden) Therapie Operation, Bestrahlung und Chemotherapie eingesetzt. Bei größeren Tumoren wird vor der Operation die neoadjuvante Radio-/Chemotherapie durchgeführt. Ziel ist es, den Tumor zu verkleinern und somit die Operationsbedingungen zu verbessern. Kleinere Tumore werden oft ohne Vorbehandlung operiert. Je nach eventuell verbliebenem Tumorrest oder beim Vorliegen von Lymphknoten-Metastasen ist im Anschluss die adjuvante (ergänzende) Radio-/Chemotherapie notwendig. 

Ist es sinnvoll, die Operation zügig durchzuführen, kommt die sogenannte Kurzzeitbestrahlung zum Einsatz. Die Lokalrezidivrate, das heißt das erneute Tumorwachstum, ist deutlich gemindert. Die Kurzzeitbestrahlung erstreckt sich über eine Woche. Im Anschluss daran erfolgt die zeitnahe Operation. Da im Becken und damit auch im Bestrahlungsvolumen sensible Strukturen wie Blase und Dünndarm liegen, ist auch hier auf die aufwendige IMRT- oder VMAT-Technik nicht zu verzichten.

Analkarzinom

Bei einem Analkarzinom ist die definitive (alleinige) Radio-/Chemotherapie Therapie der Wahl. Eine Operation wird nur dann notwendig, wenn der Tumor trotz Radio-/Chemotherapie rezidiviert oder initial ein sehr kleiner Tumor ohne Infiltration des Schließmuskels vorliegt. Das Zielvolumen (zu bestrahlendes Volumen) umfasst den Schließmuskel, die Lymphabflusswege im Becken und der Leisten. Da sehr hohe Dosen notwendig sind, um den Tumor abzutöten, müssen die sensiblen Organe, zum Beispiel Blase, End- und Dünndarm, maximal geschützt werden. Eine anspruchsvolle Hochpräzisionsbestrahlung (IMRT oder VMAT) ist zwingend erforderlich.

Ösophagus-Karzinom

Bei der Behandlung des Ösophaguskarzinoms spielt die Strahlentherapie neben Operation und Chemotherapie eine zentrale Rolle. Im neoadjuvanten Therapiekonzept wird die Radio-/Chemotherapie vor einer Operation durchgeführt. Ziel ist es, den Tumor zu verkleinern und dadurch bessere Operationsbedingungen zu schaffen. Ist es zum Beispiel aufgrund der Tumorgröße oder des reduzierten Allgemeinzustandes des Patienten nicht möglich, den Tumor operativ zu entfernen, wird die definitive (alleinige) Radio-/Chemotherapie durchgeführt. Auch diese Behandlung erfolgt in kurativer (heilender) Intention. Das Bestrahlungsvolumen umfasst den Tumor sowie die Lymphabflusswege. Da Herz, Lunge oder Rückenmark in unmittelbarer Nähe liegen, muss die Behandlung in einer anspruchsvollen Technik (IMRT oder VMAT) erfolgen.

Glioblastom

Sogenannte hirneigene Tumore sind Tumore, die im Gehirn selbst entstehen. Das Glioblastom ist der bösartigste unter den hirneigenen Tumoren. Da diese Tumore dazu neigen, zwischen den gesunden Hirnzellen zu wuchern, ist eine völlige operative Entfernung, ohne gesundes Hirngewebe zu schädigen, nahezu unmöglich. Sofern dies machbar ist, sollten Glioblastome zügig operiert werden. Im Anschluss daran erfolgt eine Kombination aus Bestrahlung und Chemotherapie. Ist eine Operation nicht möglich wird die definitive (alleinige) Bestrahlung eingeleitet. Glioblastome sind nicht strahlensensibel, das heißt um sie zu zerstören, ist eine hohe Bestrahlungsdosis notwendig. Unverzichtbar ist eine technisch anspruchsvolle Hochpräzisionsbestrahlung (IMRT oder VMAT).

Zervixkarzinom (Gebärmutterhalskrebs)

Die Therapie der Wahl ist in niedrigeren Stadien die operative Sanierung. Bei größeren Tumoren sollte die kombinierte definitive (alleinige) Radio-/Chemotherapie durchgeführt werden. In höheren Stadien ist diese erfolgsversprechender. Sollten nach einer Operation Tumorreste verbleiben, der Tumor größer sein als erwartet oder Lymphknoten-Metastasen festgestellt werden, so ist die adjuvante (ergänzende) Bestrahlung notwendig. Werden Patienten definitiv (alleinig) mit Bestrahlung und Chemotherapie behandelt, so müssen hohe Dosen eingestrahlt werden. Dazu ist eine technisch aufwendige Hochpräzisionsbehandlung (IMRT oder VMAT) unverzichtbar.

Uteruskarzinom (Gebärmutterkrebs)

Die Operation ist die führende Therapie in der Behandlung des Gebärmutterkrebses. Sollte jedoch bei der Operation festgestellt werden, dass Tumorreste verblieben sind oder Lymphknoten-Metastasen bestehen, ist die adjuvante (ergänzende) Bestrahlung notenwendig, ggf. in Kombination mit einer Chemotherapie. Um sensible Organe wie Blase, Schließmuskulatur und Dünndarm zu schützen, ist die Hochpräzisionsbestrahlung (IMRT oder VMAT) zwingend erforderlich.

Gutartige Erkrankungen

Mit Hilfe der modernen Strahlentherapie lassen sich nicht nur bösartige Erkrankungen behandeln. Sie ist bei vielen Erkrankungen auch eine Alternative oder Ergänzung von Behandlungen, die nicht zum erwünschten Erfolg geführt haben. Die Strahlentherapie wirkt antientzündlich, das heißt sie mindert eine bestehende Entzündung oder verhindert deren Entstehung. In der Regel werden sehr niedrige Dosen benötigt, die keine unerwünschten Nebenwirkungen hervorrufen. Allerdings können die Schmerzen während der Bestrahlung zunächst zunehmen. Eine abschließende Wirkung tritt meist erst nach 2 bis 3 Monaten auf. Sollten dann noch Beschwerden bestehen, ist eine erneute Bestrahlung möglich.

Häufige bestrahlungswürdige gutartige Erkrankungen sind:

Degenerativ-entzündliche Gelenkserkrankungen der

  • Hüftgelenke
  • Kniegelenke
  • Schultergelenke
  • kleinen Gelenke an Händen und Füßen, vor allem am Daumensattelgelenk (Rhizarthrose)

Entzündliche Weichteilerkrankungen

  • Schmerzen in der Ferse bei Fersensporn
  • Schmerzen im Weichgewebe des Ellenbogens („Tennisellenbogen“)

Bindegewebserkrankungen

  • Gewebsvermehrung bei M. Dupuytren oder M. Ledderhose

Keloide

  • Postoperative Narbenbestrahlung zur Vermeidung von überschießendem Narbengewebe

Vorsorgliche Bestrahlung der Hüfte vor Operation zur Vermeidung von Verkalkungen im Weichgewebe (heterotope Ossifikationen)