Archiv: Corona-Infos
Rundschreiben
21. Juli 2021: Informationen zu aktuellen Arbeitsschutz-Regeln
Die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung gibt als Bundesverordnung u.a. weiterhin vor:
Gemäß §2 hat der Arbeitgeber Gefährdungsbeurteilungen und Hygienekonzept unter Berücksichtigung der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel zu überprüfen und zu aktualisieren.
Nach §3 hat „Der Arbeitgeber (...) alle geeigneten technischen und organisatorischen Maßnah-men zu treffen, um betriebsbedingte Personenkontakte zu reduzieren. Die gleichzeitige Nutzung von Räumen durch mehrere Personen ist auf das betriebsnotwendige Minimum zu reduzieren.“
Die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel führt u.a. aus:
- Abstand halten! Wo immer möglich mindestens 1,5 Meter auch auf Wegen und in Pausenbereichen
- Raumbelegung soweit wie durchführbar reduzieren
- Verstärkte Lüftung
- Oberflächen- und Händehygiene
- Wenn Abstände nicht eingehalten werden können: Abtrennungen
- Wenn auch das nicht möglich ist: Masken Siehe auch die aktuelle SOP zum Tragen von Masken
- Kontaktreduktion durch Gestaltung von Arbeitsgruppen, Arbeitszeitanpassung, (zeitweise) mobile Arbeit
Grundlegende Regeln werden aktuell auf den Intranetseiten unter „Aktuelles Coronavirus“ veröffentlicht. Die Vorgesetzten sind zusätzlich angehalten individuelle Gefährdungsbeurteilungen unter Berücksichtigung der oben angeführten Punkte zu erstellen um ein Infektionsrisiko der Mitarbeiter soweit wie möglich zu senken.
Für Rückfragen stehen Ihnen gerne zur Verfügung
Steffen Rothländer
Telefon: 0631 203-1640
Georg Meier
Telefon: 0631 203-1675
15. Juli 2021: SOP - Regelung Maskenpflicht währen der Corona-Pandemie
Für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Westpfalz-Klinikum GmbH aller Standorte gelten seit dem 17. Juni 2021 unter Berücksichtigung der geltenden sonstigen Regeln zur Hygiene zum Einhalten von Abstand und Durchführung der Lüftung in geschlossenen Räumen folgende verbindliche Regelungen zum Tragen von medizinischen Masken (Mund-Nasen-Schutz bzw. FFP2-Masken).
17. Juni 2021: SOP zum Tragen von Masken und zur Teststrategie
Sehr geehrte Damen und Herren,
hier finden Sie zwei aktuelle SOP zum Tragen von Masken bzw. zur aktuellen Teststrategie des Westpfalz-Klinikums.
Durch die positiven Veränderungen bei den Corona-Fallzahlen und dem damit verbundenen Rückgang der Inzidenzwerte war es das dringende Ziel der Corona-Taskforce, die Regeln zum Tragen von medizinischen Masken sowie die Vorgaben zu den Tests anzupassen und im Ergebnis zu lockern.
Die aktuell gültigen Regelungen sind in den beiden SOP aufgeführt.
Bei Rückfragen hierzu stehen Ihnen die Kolleginnen und Kollegen der Krankenhaushygiene gerne zur Verfügung.
Vielen Dank für Ihr bisheriges und zukünftiges Mitwirken bei der Bekämpfung der Corona-Pandemie.
Mit freundlichen Grüßen
Peter Förster
Geschäftsführer
26. April 2021: Zweitimpfungen am Standort I
Liebe Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter,
für Erstimpflinge die den Impfstoff AstraZencea erhalten haben, werden nach Empfehlungen des RKI und Beschluss der GMK
- Mitarbeiter ab 60 Jahren ebenfalls eine Zweitimpfung mit AstraZeneca erhalten.
- Mitarbeiter unter 60 Jahren grundsätzlich eine Zweitimpfung mit einem mRNA-Impfstoff, z. B. Biontech Comirnaty erhalten.
Auf ausdrücklichen eigenen Wunsch können Sie, nach ärztlicher Aufklärung, auch die Zweitimpfung mit AstraZeneca erhalten. Sollten Sie diesen Wunsch haben, teilen Sie uns dies bitte bis spätestens 3. Mai 2021,10:00 Uhr, per E-Mail an impfung@westpfalz-klinikum.de mit. Möchten Sie eine Zweitimpfung mit einem mRNA-Impfstoff, müssen Sie keine E-Mail senden.
Ab dem 4. Mai werden wir das Onlineterminierungstool starten, in dem sich alle, die mit AstraZeneca erstgeimpft wurden, für den 2. Termin eintragen können.
Im Intranet auf der Seite des Impfzentrums finden Sie die RKI-Empfehlungen vom 22. April (relevant Seite 6) und den aktuellen Aufklärungsbogen. Bitte lesen Sie diesen bereits vorab.
Bitte informieren Sie auch Ihre zurzeit nicht im Hause befindlichen Kolleginnen und Kollegen über den Fortgang der Impfungen. Bei Fragen können Sie sich unter der -1775 ans Impfzentrum wenden.
Freundliche Grüße
Thorsten Hemmer
Stellvertreter des Geschäftsführers
23. April 2021: Aktuelle Regelungen zu Corona / Corona-Arbeitsschutzverordnung
Sehr geehrte Damen und Herren,
die Regelungen zum Schutz von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern vor einer Infektion mit Corona unterliegen einem stetigen Anpassungsbedarf. Nachfolgend wollen wir Sie über aktuelle Entwicklungen informieren.
Abstrichregelung nach sieben Tagen Abwesenheit
Die derzeit gültige Regelung bei einer Abwesenheit von mehr als sieben Tagen vom Arbeitsplatz gilt aktuell grundsätzlich weiter. Demnach müssen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nach einer Abwe-senheit von mehr als sieben Tagen vom Arbeitsplatz vor erneuter Arbeitsaufnahme einen negativen PCR-Test vorlegen, der einen Tag vor der Arbeitsaufnahme erstellt wird.
Für vollständig geimpfte Mitarbeiter*innen, deren zweite Impfung mindestens vierzehn Tage vor dem Tag der Arbeitsaufnahme durchgeführt wurde, wird die Regelung dergestalt angepasst, dass der Abstrich erst am Tag der Arbeitsaufnahme gemacht werden muss. Es wird am Tag der Arbeitsaufnahme zunächst ein Antigen-Schnelltest vorgenommen und gleichzeitig ein PCR-Test. Der negative Schnelltest berechtigt allerdings zur direkten Arbeitsaufnahme.
Anspruch der Mitarbeiter*innen auf einen Coronatest
Angesichts steigender Infektionszahlen werden die deutschen Arbeitgeber stärker in die Pflicht genommen. Allen Beschäftigten, die nicht ausschließlich mobil, sondern zumindest an einzelnen Tagen im Betrieb arbeiten, müssen demnach Corona-Tests angeboten werden.
Demnach ist Beschäftigten, die nicht ausschließlich in ihrer Wohnung (oder sonst mobil) arbeiten, mindestens zweimal pro Kalenderwoche ein Test in Bezug auf den direkten Erregernachweis des Coronavirus SARS-CoV-2 anzubieten.
Um die große Anzahl von Tests bewältigen zu können, werden bereits derzeit in verschiedenen Bereichen abteilungsintern Schnelltests vorgenommen. Diese Regelung bleibt auch weiterhin so bestehen.
Alle anderen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter können die Tests während der regulären Öffnungszeiten an der Abstrichstelle in Haus 15 vornehmen lassen.
Bei Bedarf werden wir die Möglichkeiten der dezentralen Testung in den Abteilungen weiter ausbauen.
Informieren Sie bitte die Mitarbeiter*innen der Abstrichstelle darüber, dass es sich um einen Routineschnelltest handelt, damit nicht durch nicht notwendige PCR-Untersuchungen die Kapazitäten im Labor erschöpft werden.
Bei Rückfragen zu diesem Rundschreiben stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Vielen Dank für Ihren unermüdlichen Einsatz und bleiben Sie gesund!
Mit freundlichen Grüßen
Peter Förster
Geschäftsführer
20. April 2021: Biontech-Erstimpfungen am Standort I - Last Chance!
Liebe Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter,
mittlerweile konnten wir in unserem Impfzentrum (nur Standort Kaiserslautern) fast 2.000 Beschäftigte gegen Covid-19 impfen!
Am Dienstag, 27. April 2021, haben Sie das letzte Mal die Möglichkeit, sich in unserem Hause erstimpfen zu lassen. Danach sind Impfungen nur noch über das Impfzentrum Rheinland-Pfalz oder den Hausarzt möglich.
Nehmen Sie diese Chance war und melden Sie sich im Intranet über den Link auf der Startseite unseres Impfzentrums an. Anmeldeschluss ist Montag, 26. April 2021, um 13:00 Uhr.
Bitte beachten Sie weiterhin die Hinweise auf der Intranetseite des Impfzentrums.
Die Zweitimpfungen werden selbstverständlich bei uns angeboten, hier werden wir Sie zeitnah über den Ablauf informieren.
Bei Fragen können Sie sich telefonisch an die -1775 wenden.
Freundliche Grüße
Thorsten Hemmer
Stellvertreter des Geschäftsführers
14. April 2021: Fortsetzung Erstimpfungen Covid-19 mit BioNTech
Liebe Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter,
das Land Rheinland-Pfalz hat uns als Ersatz für die zurückgezogenen AstraZeneca-Impfdosen ein Kontingent von BioNTech-Impfdosen zur Fortsetzung von ERST-Impfungen zur Verfügung gestellt.
In der kommenden Woche wird ab 19. April die Impfung in unserer WKK-Impfstraße (Haus 19 Ebene 3) wieder aufgenommen.
Bitte melden Sie sich via Intranet auf der Seite Aktuelles Coronavirus -> Impfzentrum (Startseite oben rechts) mit Ihrer WKK-E-Mail-Adresse an. Sie erhalten eine Bestätigung auf diese E-Mail Adresse.
Bei Fragen hierzu können Sie sich telefonisch an die -1775 wenden.
Für die ausstehenden Zweitimpfungen (Erstimpfung AstraZeneca®) liegen uns Stand heute (14. April 2021) noch keine abschließenden Informationen vor. Wir werden Sie informieren, sobald uns neue Informationen vorliegen.
Bitte beachten Sie unbedingt die Hinweise auf der Intranet-Seite des Impfzentrums.
Freundliche Grüße
Thorsten Hemmer
Stellvertreter des Geschäftsführers
1. April 2021: Corona-Impfungen am Standort I
Liebe Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter,
die Gesundheitsministerkonferenz hat am 30. März 2021 im Einvernehmen mit dem Bundesgesundheitsminister beschlossen, der STIKO-Empfehlung zum Einsatz des AstraZeneca Impfstoffes zu folgen. Danach soll der AZ-Impfstoff vor allem für Personen zum Einsatz kommen, die das 60. Lebensjahr vollendet haben. Nach unserer gestrigen Telefonkonferenz mit dem Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demographie werden auch die Impfungen mit dem Impfstoff von AstraZeneca in den rheinland-pfälzischen Kliniken gestoppt.
Daher sagen auch wir die vereinbarten Impftermine für Donnerstag, den 08.04.21 ab. Bitte teilen Sie dies auch Ihren Kolleginnen und Kollegen mit, die nicht im Dienst sind!
Das Ministerium plant uns schnellstmöglich einen alternativen Impfstoff zur Verfügung zu stellen. Welcher dies sein wird, können wir zum derzeitigen Zeitpunkt nicht sagen.
Hinsichtlich der Frage der Verabreichung der zweiten Impfstoffdosis für Personen, die das 60. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, und bereits eine erste Dosis der COVID-19 Vaccine AstraZeneca erhalten haben, wird die STIKO bis Ende April eine ergänzende Empfehlung abgeben. Da die Impfungen mit dem AstraZeneca-Impfstoff Anfang Februar begonnen wurden, sind bei einem empfohlenen Impfabstand von 12 Wochen die ersten Zweitimpfungen Anfang Mai vorgesehen. Wir werden Sie zeitnah über den Fortgang der Erst-und Zweitimpfungen im Klinikum informieren.
Freundliche Grüße
Thorsten Hemmer
Vertreter des Geschäftsführers
9. März 2021: Westpfalz-Klinikum hat weiteren Corona-Impfstoff der Firma AstraZeneca erhalten
Liebe Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter,
das Westpfalz-Klinikum hat vom Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie des Landes Rheinland-Pfalz (MSAGD) weitere Impfdosen erhalten. Dabei handelt es sich um den von der europäischen Arzneimittelbehörde (EMA) zugelassenen Vektor-basierten Impfstoff der Firma AstraZeneca, der eine zweimalige Impfung im Abstand von 9 bis 12 Wochen erfordert.
Eine Anmeldung zur Erst-Impfung ist für alle Mitarbeiter am Standort Kaiserslautern möglich, die bereits über ihren Vorgesetzten gemeldet wurden - oder zeitnah nachgemeldet werden (impfung@westpfalz-klinikum.de). Die Terminvergabe erfolgt ausschließlich über unser Online- Portal (Zugang über Intranet). Hier können Sie einen Termin vereinbaren:
Ihre Terminbestätigung erhalten Sie per E-Mail. Bitte erscheinen Sie 10 Minuten vor Ihrem Termin auf der Station 19/3. Benutzen Sie den Eingang über die Glasschiebetür (Haupteingang). Wenn Sie verhindert sind, melden Sie sich bitte baldmöglichst ab. Bei kurzfristigen Absagen ist das zusätzlich unter Telefon -1775 möglich.
Voraussetzungen für eine Impfung mit dem AstraZeneca-Impfstoff sind:
- Sie sind zwischen 18 und 64 Jahre alt.
- Sie waren in den letzten 6 Monaten nicht PCR Corona positiv.
- Sie hatten in den letzt 6 Monaten keine andere Impfung.
- Sie haben keinen akuten Infekt.
Nach derzeitigem Kenntnisstand hat der Vektor-basierte Impfstoff „COVID-19 Vaccine AstraZeneca“ bei Personen im Alter von 18 bis 64 Jahren eine gute Wirksamkeit von 60 bis 70 Prozent gegen eine COVID-19-Erkrankung. Es ist davon auszugehen, dass diese Vektorenimpfung neben der Schutzwirkung die Schwere der COVID-Erkrankung über den ausgelösten Antikörperschutz abmildert. Damit schützt diese Impfung 70 von 100 geimpften Personen vor einer Infektion.
Bitte beachten Sie, dass eine Impfung nicht die geltenden Hygieneregeln ersetzt. Denn wie Beispiele, unter anderem auch in unserem Haus, gezeigt haben, sind Infektionen trotz erfolgter Impfung nicht ausgeschlossen. Deshalb gilt auch weiterhin: Mund-Nasen-Schutz tragen, Abstand halten und keine gemeinsame Pause machen. Bitte halten Sie sich weiterhin konsequent an die bekannten Regeln!
Freundliche Grüße
Thorsten Hemmer
Vertreter des Geschäftsführers
15. Februar 2021: Westpfalz-Klinikum erhält in Kürze Corona-Impfstoff der Firma AstraZeneca
Liebe Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter,
in Kürze wird das Westpfalz-Klinikum vom Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie des Landes Rheinland-Pfalz (MSAGD) weitere Impfdosen erhalten. Dabei handelt es sich um den von der europäischen Arzneimittelbehörde (EMA) zugelassenen Vektor-basierten Impfstoff der Firma AstraZeneca, der eine zweimalige Impfung im Abstand von 9 bis 12 Wochen erfordert.
Nach derzeitigem Kenntnisstand hat der Vektor-basierte Impfstoff „COVID-19 Vaccine AstraZeneca“ bei Personen im Alter von 18 bis 64 Jahren eine gute Wirksamkeit von 60 bis 70 Prozent gegen eine COVID-19-Erkrankung. Ein Vergleich: Die Wirksamkeit des Influenzaimpfstoffs liegt bei 43 bis 63 Prozent. Der Impfstoff wird weiterhin vom Robert-Koch-Institut (RKI) und der Weltgesundheitsorganisation (WHO) für Personen, die jünger als 65 Jahre sind, empfohlen.
Zurzeit ist davon auszugehen, dass die Impfung mit dem Vektorimpfstoff von AstraZeneca, genauso wie der m-RNA-Impfstoff von Moderna, eine Schwäche bei der sogenannten „Südafrika-Mutation“ (Variante B.1.351) des Coronavirus hat. Diese Mutation konnte jedoch bis dato am Westpfalz- Klinikum nicht nachgewiesen werden. Aktuelle klinische Fälle aus Niedersachsen deuten hingegen beim bisher durch uns verwendeten Impfstoff von Biontech auf eine Schwäche gegen die „englische Mutation“ hin.
Es ist davon auszugehen, dass diese Vektorenimpfung neben der Schutzwirkung die Schwere der COVID-Erkrankung über den ausgelösten Antikörperschutz abmildert. Damit schützt diese Impfung 70 von 100 geimpften Personen vor einer Infektion.
Ziel des Landes Rheinland-Pfalz ist es, allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Priorität 1 in den Krankenhäusern noch im Februar ein Impfangebot machen zu können. Die Corona-Taskforce des Westpfalz-Klinikums hat daher für sämtliche Mitarbeiter der Priorität 1 Impfstoff geordert.
Wenn Sie sich zwischenzeitlich dazu entschieden haben, sich impfen zu lassen und bislang noch nicht angemeldet sind, teilen Sie das bitte Ihrem direkten Vorgesetzten mit (Anmeldung am Standort I Kaiserslautern: impfung@westpfalz-klinikum.de, am Standort II Kusel: phennemann@westpfalzklinikum. de; am Standort III Kirchheimbolanden und Standort IV Rockenhausen: aopaska@westpfalz-klinikum.de). Sind Sie bereits angemeldet, brauchen Sie nichts mehr zu veranlassen.
Sobald der Impfstoff im Westpfalz-Klinikum verfügbar ist, werden wir Sie kontaktieren. Sie müssen dazu zum aktuellen Zeitpunkt nicht weiter selbst aktiv werden.
Bitte beachten Sie, dass eine Impfung nicht die geltenden Hygieneregeln ersetzt. Denn wie Beispiele, unter anderem auch in unserem Haus, gezeigt haben, sind Infektionen trotz erfolgter Impfung nicht ausgeschlossen. Deshalb gilt auch weiterhin: Mund-Nasen-Schutz tragen, Abstand halten und keine gemeinsame Pause machen. Bitte halten Sie sich weiterhin konsequent an die bekannten Regeln!
Freundliche Grüße
Thorsten Hemmer
Vertreter des Geschäftsführers
Andrea Bergsträßer
Pflegedirektorin
Priv.-Doz. Dr. med. Dr. med. habil. Christian Mönch
Ärztlicher Direktor
12. Februar 2021: Corona-Arbeitsschutzverordnung (Kopie 1)
Zusammenfassende Informationen zur SARS-CoV-2 Arbeitsschutzverordnung (Corona-ArbSchV)
Um den besonderen Umständen der Coronapandemie gerecht zu werden, hat der Gesetzgeber eigens eine Arbeitsschutzverordnung hierzu erlassen. Die Mitarbeiter der Arbeitssicherheit haben die wichtigsten Punkte nachfolgend nochmals zusammengefasst. Bitte prüfen und überwachen Sie deren Einhaltung. Bei Rückfragen und bei benötigter Unterstützung stehen Ihnen die Mitarbeiter der Arbeitssicherheit Herr Meier (Tel: -1640) und Herr Rothländer (Tel: -1675) bzw. die Mitglieder des Betriebsrats gerne zur Verfügung (der Betriebsrat hat auch den Text der Verordnung auf seiner Seite im Intranet veröffentlicht).
Raumregeln
- Zusammenkünfte sind möglichst durch Informationstechnologien zu ersetzen (Besprechungen /Meetings digital per Video- oder Telefonkonferenz abhalten).
- Personenkontakte sind grundsätzlich auf ein Minimum zu reduzieren.
- Die gleichzeitige Raumnutzung ist auf das mögliche Minimum zu begrenzen.
- 1,5 Meter Mindestabstand sind grundsätzlich einzuhalten.
- (Büro-)Räume möglichst nur mit einer Person belegen.
- Es müssen (sofern tätigkeitsbezogen möglich) für jeden Mitarbeiter/jede Mitarbeiterin 10 Quadratmeter Raumfläche zur Verfügung stehen
Wenn o.a. Punkte nicht einzuhalten sind, sind andere Maßnahmen einzusetzen wie:
- regelmäßige (Stoß-)Lüftung durch Fenster öffnen oder Nutzung vorhandener raumlufttechni-scher Anlagen
- Abstand von 1,5 Metern einhalten
- Anbringung von geeigneten Abtrennungen
- konsequentes Tragen der FFP2-Masken bzw. des Mund-Nasen-Schutzes
- regelmäßige Durchführung der Händedesinfektion
Zu prüfen/evaluieren ist insbesondere, ob:
- bei Übergaben, Pausen, etc. Abstand bzw. Regeln zum Tragen von FFP-2-Masken bzw. Mund-Nasen-Schutz eingehalten werden
- weitere persönliche Schutzkleidung richtig verwendet bzw. getragen wird
Mobile Arbeit
Wenn es von der Tätigkeit (Büroarbeit oder vergleichbar) her möglich ist, hat der Arbeitgeber den Mitarbeitern das Arbeiten in ihrer Wohnung anzubieten.
27. Januar 2021: Verschiebung der Corona-Zweitimpfungen
Liebe Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter,
aufgrund eines Zwischenfalls beim Transport der Impfdosen von Biontec/Pfizer müssen wir die für diese Woche geplanten Zweitimpfungen leider verschieben. Aktuell prüfen wir mit der Firma Biontec und dem Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie das weitere Vorgehen.
Sobald wir mit den Zweitimpfungen beginnen können, werden wir die Mitarbeiter, die bereits einen Termin hatten, informieren.
Der Zeitraum zwischen der ersten und zweiten Impfung kann bis zu 42 Tage betragen. Es ist somit noch ausreichend Spielraum vorhanden.
Wir bitten um Ihr Verständnis.
Mit freundlichen Grüßen
Thorsten Hemmer
Stellvertreter des Geschäftsführers
27. Januar 2021: Corona-Zweitimpfungen
Liebe Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter,
wir freuen uns, Ihnen nach Rücksprache mit Biontech so schnell die positive Nachricht übermitteln zu können, dass der Impfstoff verwendet werden kann. Somit können wir unverzüglich mit den Zweitimpfungen beginnen.
Alle Mitarbeiter, die heute – 27. Januar – einen Termin hatten, wurden bereits oder werden noch heute von den Mitarbeitern des Impfzentrums angerufen. Die Mitarbeiter dort sind heute noch bis 16 Uhr für Impfungen anwesend.
Die Termine, die für Donnerstag und Freitag geplant waren, bleiben bestehen.
Mit freundlichen Grüßen
Thorsten Hemmer
Stellvertretender Geschäftsführer
21. Januar 2021: Coronaabstrich nach Rückkehr aus dem Frei
Liebe Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter,
das Westpfalz-Klinikum wurde in den ersten Wochen des Jahres 2021 durch die Versorgung der Patienten mit Coronainfektionen dominiert. Mehrere Ausbrüche in verschiedenen Abteilungen und Bereichen konnten durch das Engagement der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie der Führungskräfte schnell und effizient eingedämmt werden. Der Aufwand hierfür ist allerdings extrem groß und die Folgen können fatal sein. Daher muss die höchste Priorität weiterhin auf der Verhinderung der Ausbreitung von Infektionen innerhalb des Klinikums liegen.
Die Corona-Taskforce hat demnach entschieden, dass Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nach einer Abwesenheit vom Arbeitsplatz von mehr als 7 Tagen (Urlaub, Überstundenabbau, Krankheit etc.) vor Arbeitsantritt einen Coronatest durchführen lassen müssen. Der Test muss einen Tag vor Arbeitsaufnahme an den bekannten Abstrichstellen durchgeführt und vor Arbeitsbeginn dem/der Vorgesetzten vorgelegt werden.
Für den zeitlichen Aufwand für den Test außerhalb der Arbeitszeit wird den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern pauschal eine Arbeitsstunde gutgeschrieben. Sollte es einer/einem Mitarbeiter*in nicht möglich sein, am Tag vorher zum Abstrich zu kommen, kann in Absprache mit dem/der jeweiligen Vorgesetzten eine Absprache über die Vorgehensweise getroffen werden.
Bitte verstehen Sie diese Maßnahme nicht falsch, diese ist keine Pauschalkritik an Ihrem Verhalten während der dienstfreien Zeit. In den vergangenen Wochen und Monaten wurden Infektionsketten von außen ins Haus getragen, insbesondere aber immer wieder nach Urlaub und Frei. Das zu vermeiden, muss zum Schutz von Patienten und anderen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern oberste Priorität haben. Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis und Ihre Unterstützung.
Mit freundlichen Grüßen
Peter Förster
Geschäftsführer
20. Januar 2021: Rundschreiben zum Thema Corona-Zweitimpfungen
Liebe Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter,
die Corona-Zweitimpfungen am Standort Kaiserslautern laufen ab dem 25.01.2021 an. Zwischen der Verabreichung der ersten und der zweiten Impfung müssen 21 Tage liegen. Daher werden die ersten Termine für die Zweitimpfung an die Mitarbeiter vergeben, die in der Zeit vom 30.12.2020 bis zum 03.01.2021 ihre erste Dosis erhalten haben. Bitte melden Sie sich selbst über den digitalen Terminkalender an. Die Anmeldung zur Zweitimpfung erfolgt über das Intranet (Aktuelles - Coronavirus – Impfzentrum).
Über die Terminierung der Zweitimpfung für Mitarbeiter, die nach dem 03.01.2021 ihre erste Dosis erhalten haben, werden Sie noch gesondert informiert. Sobald wir zusätzliche Impfdosen angeliefert bekommen, gehen natürlich auch die Erstimpfungen für die bereits angemeldeten Mitarbeiter weiter. Um die telefonische Terminvergabe kümmert sich Frau Render (Tel. -1775). Bitte vermeiden Sie Einzelanfragen und haben Sie etwas Geduld! Sie werden angerufen!
Mitarbeiter, die sich zu einem späteren Zeitpunkt für eine Impfung entscheiden, können sich gerne auf einer Liste eintragen, die wir auf der o. g. Intranetseite zur Verfügung stellen. Bitte verwenden Sie auch nur diese Liste, füllen Sie alle Felder vollständig aus und schicken Sie sie per Email an impfung@westpfalz-klinikum.de.
Wenn Sie einen Impftermin haben, kommen Sie bitte pünktlich - bestenfalls 10 Minuten früher - auf die Station 19/3. Bei kurzfristiger Verhinderung bitten wir Sie, den Termin so früh wie möglich unter der Telefonnummer -2070 (Station 19/3) abzusagen. Noch Unentschlossene können sich auf der internen Seite unter "Coronavirus" Antworten zu häufig gestellten Fragen rund um das Thema Coronaimpfung holen.
Viele Grüße
Thorsten Hemmer
Stv. Geschäftsführer
18. Januar 2021: Rundschreiben zum Thema Corona-Impfungen
Liebe Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter,
mit Abschluss des heutigen Tages werden wir alle uns für den Standort Kaiserslautern zur Verfü-gung gestellten Impfdosen verimpft haben. Ein tolles Ergebnis! Rund 1.100 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben damit einen ersten Impfschutz gegen das Coronavirus erhalten. Und viele andere haben sich bereits für eine Impfung registrieren lassen.
Sobald die zweite große Tranche bei uns ankommt, werden auch diese bereits registrierten Mitarbeiter einen Impftermin bekommen. Bis dahin bitten wir noch um Ihre Geduld, da noch nicht bekannt ist, wann wir mit der Lieferung des Impfstoffes des Landes rechnen können. Diese Lieferung wurde uns bereits avisiert, konnte aber aufgrund der bundesweiten Lieferengpässe noch nicht durchgeführt werden. Registriert sind wir für alle Standorte.
Die Mitarbeiter, die sich noch registrieren möchten, kontaktieren bitte Ihren direkten Vorgesetzen. Sofern noch nicht geschehen, sollen die Listen der noch impfwilligen Mitarbeiter bitte von den Vorgesetzten per E-Mail an impfung@westpfalz-klinikum.de eingereicht werden.
Kurzfristig haben wir für die Mitarbeiter an den Standorten Kusel, Kirchheimboladen und Rockenhausen vom Land erste Impfdosen zur Verfügung gestellt bekommen, die wir schon am Wochenende an patientennah arbeitende Mitarbeiter verimpft haben.
Die Impfdosen für die zweite Impfung stehen für uns selbstverständlich zur Verfügung und werden uns in den nächsten Tagen geliefert. Die Terminierung der zweiten Impfung ist derzeit in Planung, hier werden wir Sie kurzfristig über die konkrete Terminvergabe informieren.
Unentschlossene können sich auf der internen Seite – Coronavirus – Antworten zu häufig gestellten Fragen rund um das Thema Coronaimpfung holen.
Freundliche Grüße
Thorsten Hemmer
Vertreter des Geschäftsführers
29. Dezember 2020: Rundschreiben zum Antigen-Schnelltest für Besucher
Liebe Mitarbeiterinnen,
liebe Mitarbeiter,
das Westpfalz-Klinikum ist an den vier Standorten nach wie vor für Besucher geschlossen. Nur in Ausnahmefällen sind Besuche in Absprache mit dem medizinischen Personal möglich, beispielsweise bei der Begleitung von Schwerkranken oder Sterbenden sowie bei Geburten. In solchen Fällen verschärfen wir ab 1. Januar 2021 unsere Schutzregelungen und verlangen bei jedem Besuch einen Antigen-Schnelltest.
Besucher am Standort Kaiserslautern, die unser Haus über den Haupteingang betreten, sind deshalb aufgefordert, auf direktem Weg die Abstrichstelle im Schlaflabor aufzusuchen. Als Orietierungshilfe bekommen sie bei Bedarf einen Wegweiser ausgehändigt. Nach dem Test dauert es circa 20 Minuten, bis das Ergebnis da ist. Ist das Ergebnis negativ, erhalten die Besucher ein Dokument, das als Legitimation dient. Nur wer dieses Dokument vorweisen kann, darf eine Station betreten.
Wir möchten Sie bitten, dies in den entsprechenden Bereichen zu kommunizieren und zu beachten. Unser oberstes Ziel ist es, die Gesundheit von Patienten und Mitarbeitern zu schützen.
Freundliche Grüße
Thorsten Hemmer
Vertreter des Geschäftsführers
21. Dezember 2020: Reisen sowie Besuche an Weihnachten und zum Jahreswechsel
Sehr geehrte Damen und Herren,
wir gehen mit großen Schritten auf Weihnachten und die Zeit des Jahreswechsels zu. Uns erreichen Anfragen von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, wie zu verfahren ist, wenn in dieser Zeit Verwandte, Bekannte und Freunde besucht werden. Zum Teil geht es auch um die Frage von Auslandsreisen und Quarantäne etc.
Die Regelungen zur Quarantäne etc. sind in der aktuellen 14. Coronabekämpfungsverordnung des Landes Rheinland-Pfalz geregelt und entsprechend von uns allen zu beachten. Sie müssen bei Reisen in Risikogebiete mit einer Quarantäne von 10 Tagen ohne Lohnfortzahlung rechnen, wenn der Aufenthalt in einem durch das RKI ausgewiesenen Risikogebiet vorsätzlich angetreten wurde. Wir möchten uns am Ende des Jahres und in einer Hochphase der Pandemie aber eigentlich nicht mit rechtlichen Regelungen an sie wenden (was wir in einem separaten Anschreiben noch machen werden), sondern mit einem intensiven Appell:
Bestenfalls vermeiden Sie weitestgehend alle Reisen und Kontakte, um die Ausbreitung des Coronavirus zu verhindern und damit sich selbst, Ihre Familie und letztlich auch unsere Patienten zu schützen.
Beachten Sie vor Rückkehr in den Dienst, dass Sie insbesondere bei Risikobegegnungen, Krankheitssymptomen etc. vor Arbeitsantritt eine Abklärung auch in Rücksprache mit Ihrer / Ihrem direkten Vorgesetzten vornehmen. Es muss unbedingt vermieden werden, dass Infektionen mit dem Coronavirus durch das Personal ins Unternehmen getragen werden.
Vielen Dank für Ihre intensive Arbeit in den vergangenen Wochen und Monaten. Wir wünschen Ihnen eine schöne und erholsame Weihnachten! Bleiben Sie gesund!
Mit freundlichen Grüßen
Peter Förster
Geschäftsführer
17. Dezember 2020: Informationen zur neuen Absonderungsverordnung/zum Entschädigungsanspruch für betreuungspflichtige Eltern
Sehr geehrte Mitarbeiterinnen,
sehr geehrte Mitarbeiter,
seit dem 9. Dezember 2020 gibt es eine Landesverordnung zur Absonderung von mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 infizierten oder krankheitsverdächtigen Personen und deren Hausstandsangehörigen und Kontaktpersonen. Diese Verordnung trat am 9. Dezember 2020 in Kraft und tritt mit Ablauf des 15. Januar 2021 außer Kraft.
Die Verordnung enthält detaillierte Quarantänepflichten, die jedermann ohne gesonderte Anordnung des zuständigen Gesundheitsamtes oder der zuständigen Ordnungsbehörde ergreifen muss.
In die Absonderung müssen
- positiv getestete Personen
- Hausstandsangehörige einer positiv getesteten Person
- Kontaktpersonen der Kategorie I
- Personen der Kategorie Schul- oder KiTa-Cluster
- Covid 19-Krankheitsverdächtige und
- natürlich weiterhin Reiserückkehrer aus ausländischen Risikogebieten.
Einzelfallanordnungen der Gesundheitsämter bleiben aber möglich.
Wenn sich eine Mitarbeiterin/ein Mitarbeiter in die Absonderung begibt, ist er verpflichtet das zuständige Gesundheitsamt zu kontaktieren. Das Gesundheitsamt stellt der Mitarbeiterin/dem Mitarbeiter eine Bescheinigung aus, aus der die Pflicht zur Absonderung und die tatsächliche Absonderungsdauer hervorgeht.
An alle Beschäftigten der Westpfalz-Klinikum GmbH aller Standorte und Tochtergesellschaften Diese Bescheinigung ist als Nachweis unter anderem im Rahmen von Entschädigungsverfahren zur Begründung des Anspruchs auf Entschädigung nach § 56 IfSG erforderlich. Das heißt, dass die Mitarbeiterin / der Mitarbeiter verpflichtet ist diese Bescheinigung unverzüglich nach Erhalt der Personalabteilung zukommen zulassen.
Je nach aktueller Infektionslage kann die Zustellung der Bescheinigung nach Einschätzung der Landesregierung „mehrere Tage“ dauern.
Unter Vorbehalt der Korrektur, Rückforderung und Verrechnung mit dem künftigen Entgelt wird das Gehalt vom Arbeitgeber ausgezahlt, auch wenn die Bescheinigung nach § 6 CoronaVO Absonderung noch nicht von der Mitarbeiterin/vom dem Mitarbeiter abgegeben wurde.
Die Regelungen zur vorsätzlichen Einreise in vom RKI ausgewiesene Risikogebiete (Quarantäne / Absonderung ohne Lohnfortzahlung) bleiben weiterhin bestehen.
Sollten Mitarbeiter / Mitarbeiterinnen Krankheitssymptome innerhalb der Absonderung zeigen, so sind diese mit einem Arzt abzuklären.
Entschädigungsanspruch für betreuungspflichtige Eltern:
Mit Ergänzung des § 56 Abs. 1a Infektionsschutzgesetz hat die Bundesregierung die Möglichkeit einer bezahlten Freistellung von Eltern geschaffen, die angesichts von Schul- und Kita-Schließungen ihre Kinder zu Hause betreuen müssen.
Voraussetzung für den Entschädigungsanspruch ist, dass keine anderweitige zumutbare Betreuungsmöglichkeit für das Kind sichergestellt ist.
Anspruchsberechtigt sind berufstätige Eltern von Kindern, die das zwölfte Lebensjahr noch nicht vollendet haben oder die behindert und auf Hilfe angewiesen sind. Betroffene Eltern haben Anspruch auf Entschädigung in Höhe von 67 Prozent ihres Verdienstausfalls, maximal jedoch von 2.016 Euro monatlich. Der Anspruch besteht für jedes berufliche Elternteil für längstens zehn Wochen, für Alleinerziehende für längstens 20 Wochen.
Mit freundlichen Grüßen
Peter Förster
Geschäftsführer
12. November 2020: Wiedereröffnung von Caféteria und Besuchercafé
Liebe Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter,
am Donnerstag, den 12.11.2020, werden sowohl die Cafeteria als auch das Besuchercafé am Standort Kaiserslautern zum Erwerb von Speisen und Getränken (Frühstück + Mittagessen) wiedereröffnet. Folgende Regelungen gehen mit der Wiedereröffnung der beiden Punkte im Einzelnen einher:
Regelungen Cafeteria
- In der Cafeteria ist bis zum Platz ein Mund-Nasen-Schutz zu tragen.
- Die Hände sind zu desinfizieren.
- Die Abstandsmarkierungen vor und in der Cafeteria sind einzuhalten.
- Pro Tisch darf maximal 1 Person sitzen.
Regelungen Besuchercafé
- Speisen und Getränke werden nur zum Mitnehmen angeboten.
- Es darf sich maximal 1 Kunde im Café neben dem Café-Personal aufhalten.
- Im Café ist ein Mund-Nasen-Schutz zu tragen, die Hände sind zu desinfizieren.
- Im Café herrscht ein Einbahnstraßen-Prinzip, d.h. das Café ist nur über den Eingang zu betreten und nur über den Ausgang zu verlassen, auch wenn ein anderer Weg kürzer wäre.
- Die Abstandsmarkierungen vor und in dem Café sind einzuhalten.
Leider ist folgende Anmerkung notwendig: Den Weisungen des Café- und Cafeteriapersonals ist Folge zu leisten. Die Regelungen wurden zu Ihrer Sicherheit aufgestellt und sind zwingend zu befolgen. Bei Nichteinhaltung werden wir nicht die Personen strafen, die sich an die Regelungen halten (z.B. durch Schließung der Einrichtungen). Wir werden die Personen, die die Regeln nicht einhalten mit Einlassverboten und arbeitsrechtlichen Konsequenzen belegen.
Mit freundlichen Grüßen
Michael Marschall
Stv. Geschäftsbereichsleiter Personal
Leonell Alves
Betriebsratsvorsitzender
23. Oktober 2020: Sofortiger Besucherstopp an allen Standorten
Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter,
wegen der bundesweit und auch regional stark steigenden Infektionszahlen mit dem SARS-CoV-2- Erreger hat unsere Corona-Taskforce die Schutzmaßnahmen für Patienten und Beschäftigte deutlich ausgeweitet. Ab sofort gilt erneut für alle vier Standorte ein Besucherstopp.
Weiterhin setzen wir ab sofort am Standort Kaiserslautern alle geplanten ambulanten und stationären Behandlungen aus und bitten Sie, sofern nicht schon geschehen, die betroffenen Patienten entsprechend zu informieren. Aufrecht erhalten bleiben natürlich die Notfallversorgung, die Behandlung von COVID19-Patienten sowie alle medizinisch notwendigen Eingriffe.
Außerdem verlegen wir ab Samstag, 24. Oktober 2020, das Abstrichzentrum für alle Beschäftigten am Standort Kaiserslautern ins Schlaflabor. Dieses ist ab sofort an sieben Tage in der Woche jeweils zwischen 7:30 und 15:00 Uhr besetzt. Da sich in den vergangenen Wochen auch wiederholt Mitarbeiter mit dem Coronavirus infiziert haben, ist es unser Ziel, nach Möglichkeit Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus den betroffenen Bereichen, auch solche ohne Symptome, umfassend und strukturiert in den nächsten Tagen auf das Coronavirus zu testen. Sie werden diesbezüglich von Ihrem direkten Vorgesetzen in der kommenden Woche weitere Informationen erhalten. Sollten bei Ihnen in der Zwischenzeit Symptome auftreten, die auf das Virus hinweisen, kontaktieren Sie bitte Ihren direkten Vorgesetzten vor Dienstantritt.
Weiterhin haben nun alle Beschäftigten bis auf Weiteres während ihrer Tätigkeit FFP2-Masken zu tragen. Dies gilt für den Fall, dass die Mindestabstände nicht eingehalten werden, auch für die Pausenzeiten.
Wir appellieren außerdem mit Nachdruck an Sie, persönliche Kontakte - beispielsweise in Besprechungsräumen und Raucherecken - auf das absolute Minimum zu reduzieren. Ebenso müssen wir leider die Mitarbeiterkantine sowie das Besuchercafé am Standort Kaiserslautern ab sofort wieder schließen.
Wir werden die weitere Entwicklung sehr aufmerksam beobachten, die Lage in der Taskforce aktuell täglich neu bewerten und sie dann unmittelbar informieren.
Wir danken Ihnen herzlich für Ihre aktive Mitarbeit und Unterstützung.
Mit den besten Grüßen und bleiben Sie gesund!
Ihr Leitungsgremium
21. Oktober 2020: Urlaubsrückkehrer/Einreisende aus Risikogebieten
Sehr geehrte Damen und Herren,
die letzten Tage haben gezeigt, dass die Entwicklung der Coronapandemie sich auch auf uns und unser Unternehmen auswirkt. Dabei hat sich gezeigt, welche schwerwiegenden Folgen Corona-Kontaminationen haben, die durch Mitarbeiter*innen nach Aufenthalten in in- und ausländischen Risikogebieten ausgelöst wurden.
In erster Linie sind wir der Gesundheit unserer Patienten und Mitarbeiter*innen verpflichtet, diese gilt es zu schützen! Hinzu kommt der Ausfall von vielen dringend benötigten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die zusätzliche Belastung der verbliebenen Beschäftigten, der extrem große Organisationsaufwand zur Nachverfolgung der Infektionsketten bis hin zu einem enormen wirtschaftlichen Schaden für das Unternehmen.
Wir müssen darauf hinweisen, dass bei fahrlässigem oder bei grob fahrlässigem Verhalten eine strafrechtliche und finanzielle Haftung nicht ausgeschlossen werden kann. Daher appellieren wir an Ihre Mitarbeit im Umgang mit COVID 19!
Beachten Sie daher unser letztes Rundschreiben vom 28. August 2020, welches Sie hier finden. Die aufgeführten Handlungsanweisungen sind im Sinne einer Dienstanweisung gültig und ver- pflichtend bei Aufenthalt / Rückkehr aus einem ausländischen Risikogebiet:
- Unmittelbare Kontaktaufnahme mit der/dem Vorgesetzten vor Dienstantritt
- Es schließt sich grundsätzlich eine 14-tägige Quarantäne an.
- Sie nehmen direkt mit dem für Sie zuständigen Gesundheitsamt Kontakt auf.
- Es erfolgt rechtzeitig vor Arbeitsaufnahme, nach vorheriger Absprache mit dem jeweiligen Vor- gesetzten ein Test auf SARS-CoV 2/Covid 19.
Für Berufspendler (aus einem Risikogebiet) sowie Mitarbeiter*innen, welche z. B. für einen kurzzeitigen Aufenthalt der Pflege von Angehörigen o. ä. in ein inländisches Risikogebiet fahren müssen (private, persönliche Aktivitäten in inländischen Risikogebieten sollten möglichst vermieden werden) gilt folgende Regelung: normaler Dienstbetrieb mit FFP2-Maske bei Symptomfreiheit
Bei Auftreten jeglicher Symptome einer Coronaerkrankung bei Ihrer eigenen Person oder einer gemeinsam mit Ihnen im Haushalt lebenden Person: unmittelbare Kontaktaufnahme mit der/dem Vorgesetzten vor Dienstbeginn.
Das im Intranet hinterlegte Formular: <link file:3067>„Urlaubskarte – Reiserückkehrer / Dokumentationsblatt Rückkehrer aus Risikogebieten“ ist verpflichtend von jeder/jedem Mitarbeiter*in auszufüllen und mit der/dem Vorgesetzten unmittelbar vor Arbeitsbeginn zu besprechen.
Außerdem sollte aufgrund der aktuellen Situation bei Ihrem jeweiligen Vorgesetzten kurz vor Urlaubsantritt ein Hinweis über den geplanten Urlaub (in vielen Fällen bereits seit mehreren Monaten geplant und genehmigt) erfolgen!
Das konsequente Führen eines Fiebertagebuches bleibt bis auf Weiteres für alle Mitarbeiter*innen bestehen.
Dienstreisen/Fort- und Weiterbildung
Außerdem wird ab sofort jegliche Dienstreisetätigkeit (auch im Zusammenhang mit Fort- und Weiterbildungsveranstaltungen) eingestellt. Ausnahmen hiervon können nur über den direkten Vorgesetzten in Rücksprache mit einem zuständigen Mitglied des Leitungsgremiums genehmigt werden. Dabei ist zwingend das Hygienekonzept der Veranstaltung vorzulegen.
Wir bedanken uns daher an dieser Stelle nochmals für die Beachtung und Umsetzung der Regelungen und die gute Zusammenarbeit.
Mit freundlichen Grüßen
Frank Ostermann
Vertreter des Geschäftsführers
28. August 2020: Wichtige Punkte im Umgang mit Corona zur Eindämmung der Infektionszahlen
Sehr geehrte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter,
nach einer gewissen gefühlten Entspannung der Coronapandemie zeigen die vergangen Tage, wie schnell die Infektionszahlen mit SARS-CoV-2 ansteigen und dies z.T. dramatische Auswirkungen auf den klinischen Ablauf im Westpfalz-Klinikum hat.
Wir informieren Sie daher nachfolgend nochmals über wichtige Punkte im Umgang mit Corona zur Eindämmung der Infektionszahlen und Ausbreitung der Krankheit. Bitte beachten Sie, dass es sich hierbei nicht um Empfehlungen sondern um verbindliche Verhaltensregeln an allen Standorten des Westpfalz-Klinikums und den Tochtergesellschaften handelt.
a) Rückkehr von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern aus Risikogebieten:
Wir haben Sie darüber im Rundschreiben vom 01.07.2020 sowie Rundschreiben vom 12.08.2020 bereits ausführlich informiert. Aktuelle Fälle zeigen, wie wichtig das Beachten dieser Vorgaben ist. Bei Einreise aus einem nach dem RKI ausgewiesenen Risikogebiet schließt sich grundsätzlich eine Quarantänezeit von 14 Tagen nach Einreise an.
Es reicht zur Arbeitsaufnahme nicht aus, dass Sie über einen negativen Test zu SARS-CoV-2 / Covid 19 verfügen. Sie sind verpflichtet, sich bei dem für Sie zuständigen Gesundheitsamt zu melden. Sie haben zudem eine Mitteilungspflicht gegenüber dem Arbeitgeber. Informieren Sie daher umgehend Ihre/Ihren Vorgesetzte/n, wenn Sie aus einem nach dem RKI ausgewiesenen Risikogebiet zurückkehren.
Beachten Sie hierbei insbesondere auch die mit Ihnen in einem Haushalt lebenden Personen. Wenn diese aus einem Risikogebiet eingereist sind, stellt dies ebenfalls eine potentielle Infektionsgefahr für Sie dar. Genau über diesen Weg sind aktuell Infektionen aufgetreten.
Stimmen Sie daher auch diesen Fakt mit Ihrem / Ihrer Vorgesetzten ab. In Rücksprache mit der Krankenhaushygiene muss dann individuell die weitere Vorgehensweise besprochen werden.
Um diesen Prozess zu unterstützen, ist zukünftig das umseitig beigefügte Dokument bei Rückkehr aus dem Urlaub oder Einreise aus dem Ausland auszufüllen. Sie finden das Dokument im Intranet unter „Aktuelles Coronavirus“.
b) Verhaltensregeln zu Abstand und Tragen von Mund-Nasen-Schutz (MNS)
Das konsequente Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes ist eine wirksame Methode, die Ausbreitung von Infektionskrankheiten zu verhindern. Dies gilt aber nur dann, wenn sich alle konsequent daran halten. Derzeit ist zu beobachten, dass nicht alle Mitarbeiter*innen dieser Vorgabe folgen.
- Beim Betreten von Gebäuden und dem Bewegen auf öffentlichen Fluren ist grundsätzlich immer ein Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Dieser kann innerhalb der Abteilung entsprechend der dort geltenden Regelungen abgenommen werden.
- Dieser MNS ist auch zu tragen, wenn im Freien auf dem Klinikumsgelände der Abstand von mindestens 1,50 Metern zu anderen Personen nicht gewahrt werden kann.
- Diese Regelung gilt insbesondere auch in den Pausenzeiten! Ein gemeinsames Mittagessen ist sicher wichtig, die Einhaltung der Infektionsschutzregelungen ist aktuell sicher wichtiger!
- Diese Regelungen gelten selbstverständlich auch an den Raucherpunkten!
- Beachten Sie konsequent die geltenden Hygieneregelungen.
c) Zugangsregelungen zum Klinikum
Ab Sonntag, 30.08.2020 führen wir sukzessive Kontrollen zur Einhaltung der Hygienemaßnahmen beim Betreten des Klinikumsgeländes / der Klinikumsgebäude durch. Hierbei werden beispielsweise das Tragen der Maske, das Einhalten der Abstandsregelungen sowie die Durchführung der Händedesinfektion kontrolliert. Alle Personen, die das Klinikumsgelände / die Klinikumsgebäude betreten, werden aufgefordert sich an die Hygienevorschriften zu halten. Am Standort 1 erfolgt der Zugang zum Gelände dann wieder über die von der letzten Schließung bekannten drei Zugangspunkte an der Albert-Schweitzer- Straße (Wirtschaftshof), dem Haupteingang Haus 1 und dem Zugang über die Pforte.
d) Erkältungssymptome und Führen eines Fiebertagebuchs
Nicht jedes auftretende Erkältungssymptom ist letztlich eine Infektion mit SARS-CoV-2 / Covid 19.
Nehmen Sie Erkältungssymptome aber bitte ernst und besprechen Sie dies vor Arbeitsaufnahme mit Ihrem / Ihrer Vorgesetzten. Letztlich wird eine individuelle Lösung gesucht und im Einzelfall Maßnahmen abgewogen werden müssen. Im Zweifel wird über einen intern durchgeführten Test auf SARS-CoV-2 / Covid 19 eine Erkrankung vor Arbeitsaufnahme ausgeschlossen.
Aus diesem Grunde wird das Führen eines Fiebertagebuches wieder verbindlich für alle Mitarbeiter* innen ab sofort eingeführt. Das Fiebertagebuch finden Sie in digitaler Form im Intranet unter „Aktuelles Coronavirus“. Sollten Sie eine gedruckte Version wünschen, können Sie sich direkt an die Stabstelle für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit unter der Telefonnummer 0631 / 203 1144 wenden und ein neues Buch anfordern.
Sehr geehrte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, uns ist sehr wohl bewusst, dass die Arbeit unter den derzeitigen Bedingungen nicht einfach ist. Dennoch müssen wir alles Mögliche tun, um Ihre und die Gesundheit der uns anvertrauten Patienten zu schützen.
Wir bedanken uns daher an dieser Stelle nochmals für die Beachtung und Umsetzung der Regelungen und die gute Zusammenarbeit.
Mit freundlichen Grüßen
Frank Ostermann
Vertreter des Geschäftsführers
12. August 2020: Rückreise nach Rheinland-Pfalz und Arbeitsaufnahme nach Aufenthalt in Risikogebieten
Sehr geehrte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter,
aufgrund einer Vielzahl von Anfragen und das offensichtliche Vorliegen falscher Informationen bei den Beschäftigten, weisen wir Sie an dieser Stelle nochmals ergänzend zum Rundschreiben „Mitarbeiterinformation Corona und Urlaubsreisen“ vom 01. Juli 2020 (im Intranet weiterhin abrufbar) dringend auf folgende Regelung hin:
Gemäß der „Konsolidierten Fassung der Zehnten Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz vom 15. Juli 2020“ gilt nach § 19 für die Einreise aus Risikogebieten nach Rheinland-Pfalz u.a. folgendes:
- Personen, die auf dem Land-, Wasser- oder Luftweg in das Land Rheinland-Pfalz einreisen und sich zu einem beliebigen Zeitpunkt innerhalb von 14 Tagen vor Einreise in einem Risikogebiet aufgehalten haben, sind verpflichtet, sich unverzüglich nach der Einreise auf direktem Weg in die eigene Häuslichkeit oder eine andere geeignete Unterkunft zu begeben und sich für einen Zeitraum von 14 Tagen nach Einreise ständig dort abzusondern.
- Das gilt auch dann, wenn Sie zunächst in ein anderes Bundesland eingereist und dann nach Rheinland-Pfalz weitergereist sind.
- Oben genannte Personen sind verpflichtet, unverzüglich nach Einreise die für sie zuständige Behörde (das zuständige Gesundheitsamt) zu kontaktieren und zu informieren. Hierbei sind auch die Anforderungen an die Quarantäne / Quarantäneeinrichtung zu klären.
- Beim Auftreten von Symptomen, die auf eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 im Sinne der dafür jeweils aktuellen Kriterien des Robert-Koch-Instituts hinweisen, ist dies dem Gesundheitsamt ebenfalls unverzüglich mitzuteilen.
- Die aktuelle Übersicht der Länder oder Landesteile (auch innerhalb der Bundesrepublik Deutschland), die als Risikogebiet gelten, ist auf der Internetseite des Robert-Koch-Instituts (RKI) jeweils aktuell abrufbar.
Die „Konsolidierte Zehnte Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz vom 15. Juli 2020“ regelt in § 20 auch mögliche Ausnahmen von der Quarantänepflicht. Ob diese auf Sie zutreffen, klären Sie bitte mit dem für Sie zuständigen Gesundheitsamt.
Weitere oder ausführlichere Informationen über Quarantänemaßnahmen für „Ein- und Rückreisende und gruppenbezogene Maßnahmen“ können Sie der im Internet veröffentlichten „Konsolidierten Fassung der Zehnten Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz vom 15. Juli 2020“ unter Teil 8 §§ 19 bis 21 entnehmen.
Es besteht auf jeden Fall die Verpflichtung für Sie, Ihre / Ihren direkte(n) Vorgesetzte(n) und die für Sie zuständige Personalabteilung unverzüglich zu informieren, sollten Sie aus einem Land oder Landesteil zurückkehren, das / der als Risikogebiet eingestuft ist.
Sie sind auch verpflichtet, Ihre/Ihren direkte(n) Vorgesetzte(n) und die für Sie zuständige Personalabteilung über das Ergebnis der Kommunikation mit dem Gesundheitsamt zu informieren.
Wir bedanken uns bei Ihnen für Ihre Unterstützung. Letztlich dienen diese Regelungen dem Schutz der uns anvertrauten Patientinnen und Patienten, dem Schutz aller Beschäftigten und damit letztlich auch dem Schutz Ihrer eigenen Gesundheit.
Mit freundlichen Grüßen
Frank Ostermann
Vertreter des Geschäftsführers
1. Juli 2020: Ergänzung zum Rundschreiben "Tragen von medizinischem Mund-Nasen-Schutz Westpfalz-Klinikum GmbH" vom 23. April 2020
Liebe Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter,
in den vergangenen Tagen sind im Hinblick auf das Tragen von medizinischem Mund-Nasen-Schutz in patientenfernen Bereichen Fragen aufgetreten. Deshalb möchten wir Sie über die aktuelle Regelung in unserem Haus informieren.
Da für Patienten und Besucher beim Betreten unseres Hauses Mund-Nasen-Schutz-Pflicht gilt, möchten wir Sie ebenfalls bitten, im gesamten Westpfalz-Klinikum einen medizinischen Mund- Nasen-Schutz zu tragen. Im Freien, im eigenen Büro oder in Besprechungssituationen ist dies unter Wahrung der allgemeinen Hygienerichtlinien wie beispielsweise Abstandsregeln, Händedesinfektion etc. nicht zwingend notwendig.
Auch patientenferne Bereiche können medizinischen Mund-Nasen-Schutz für den Dienstbetrieb durch den Vorgesetzten über das Referat Einkauf beziehen.
Mit freundlichen Grüßen
Peter Förster
Geschäftsführer
Andrea Bergsträßer
Pflegedirektorin
PD Dr. Dr. Mönch
Ärztlicher Direktor
30. Juni 2020: Keine Entgeltfortzahlung während Quarantäne oder bei verspäteter Rückkehr nach Urlaub in einem Risikogebiet
Sehr geehrte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter,
die Urlaubssaison steht vor der Tür. Nach den Anstrengungen der letzten Monate freuen Sie sich zu Recht auf diese für viele von Ihnen schönste Zeit des Jahres. Bedingt durch die Corona-Pandemie müssen wir Sie aber vorab über folgenden wichtigen Sachverhalt informieren: Die Grenzöffnungen und die Wiederaufnahme des internationalen (Reise)Verkehrs ermöglichen es wieder Urlaub im Ausland zu verbringen.
Wer als Urlaubsrückkehrer aus einem inländischen oder ausländischen Risikogebiet einreist, unterliegt infektionsschutzrechtlichen Verpflichtungen. Demnach müssen sich Rückkehrer aus einem Risikogebiet einer 14-tägigen Quarantäne unterziehen.
Die aktuelle Übersicht der Länder oder Landesteile, die als Risikogebiet gelten, ist auf der Internetseite des Robert-Koch-Instituts (RKI) abrufbar. Da die Liste laufend aktualisiert wird, informieren Sie sich bitte kurzfristig vor Ihrem Reiseantritt oder kurz vor der Rückreise unter:
www.rki.de/covid-19-risikogebiete
Bei vorsätzlicher Einreise in ein Risikoland/Risikogebiet (das Reiseziel steht bereits vor Reiseantritt auf der o.g. RKI-Liste):
- Während der Quarantäne entfällt wegen vorsätzlicher Einreise in ein Risikogebiet und somit in Kenntnis einer konkreten Infektionsgefahr grundsätzlich der Entgeltanspruch.
- Gleiches gilt, wenn Sie aufgrund vorsätzlicher Einreise in eines der durch das RKI ausgewiesenen Risikoländer / Risikogebiete nicht rechtzeitig aus dem Urlaub an den Arbeitsplatz zurückkehren.
- In aller Regel steht Rückkehrern bei vorsätzlicher Einreise in eines durch das RKI ausgewiesenen Risikoländer / Risikogebiete auch kein Entschädigungsanspruch nach dem Infektionsschutzgesetz (IFSG) für den erlittenen Verdienstausfall zu.
Bei nicht vorsätzlicher Einreise in ein Risikoland / Risikogebiet (das Reiseziel steht vor Reiseantritt nicht auf der o.g. RKI-Liste und wird während der Reise auf die Liste aufgenommen):
- Bitte prüfen Sie auch kurz vor der Rückreise, ob Ihr Urlaubsziel zwischenzeitlich auf die Liste des RKI aufgenommen wurde und eine Quarantäne erforderlich ist.
- Ein Entgeltfortzahlungsanspruch besteht auch in diesem Falle für die Zeit der Quarantäne nicht.
- Zu prüfen wäre dann allerdings, ob ein Anspruch auf eine Entschädigung nach dem Infektionsschutzgesetz (IFSG) für Sie besteht.
Es besteht auf jeden Fall die Verpflichtung für Sie, Ihre/Ihren direkte(n) Vorgesetzte(n) und die für Sie zuständige Personalabteilung unverzüglich zu informieren, sollten Sie aus einem Land oder Landesteil zurückkehren, das/der zum Zeitpunkt der Rückkehr nach Rheinland-Pfalz als Risikogebiet eingestuft ist.
Wir nutzen die Gelegenheit, uns an dieser Stelle nochmals für Ihren intensiven Einsatz in den vergangenen Wochen und Monaten zu bedanken, und wünschen Ihnen einen schönen und erholsamen Urlaub!
Genießen Sie diese Zeit und bleiben Sie gesund!
Mit freundlichen Grüßen
i.V. Michael Marschall
Stv. Geschäftsbereichsleiter
26. Juni 2020: Hinweise zur Raumlufthygiene im Rahmen der SARS-CoV-2-Prävention
Liebe Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter,
Hauptübertragungsweg für SARS-CoV-2 ist die Tröpfcheninfektion. Allerdings gibt es Hinweise, dass innerhalb geschlossener Räume auch Übertragungen durch Aerosole möglich sind. Die Aerosolübertragung kann minimiert werden durch ausreichend Frischluftzufuhr. Die RLT-Anlagen des Westpfalz-Klinikums werden mit maximalem Außenluftanteil und hoher Luftwechselzahl betrieben und sollten aus präventiven Gründen durchgängig betrieben werden. In nicht klimatisierten Räumen sollte zusätzlich über Fensterlüftung der Luftaustausch forciert werden. Cave: Aufwirbeln von Staub und Sporen durch geöffnete Fenster oder Ventilatoren können zu einer signifikanten Keimverbreitung führen. Bei allen aseptischen Tätigkeiten sind unkontrollierte Luftverwirbelungen zu vermeiden (Ventilator aus, Fenster zu).
Bei ausreichender Frischluftzufuhr geht, nach jetzigem Kenntnisstand, von Ventilatoren kein erhöhtes Risiko für SARS-CoV-2-Infektionen aus. Ventilatoren sollten, wenn möglich, so platziert werden, dass die Außenluftzufuhr erhöht wird z.B. vor geöffnetem Fenster/Tür. Im patientennahen Bereich muss die mögliche Keimverwirbelung beachtet werden. Bei immunsupprimierten Patienten An alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Standorte I, II, III und IV oder auf Intensivstationen müssen die Vor- und Nachteile kritisch abgewogen werden (Rücksprache m. d. Krankenhaushygiene).
Das gleiche gilt für dezentrale Klimageräte. Hier ist zusätzlich zu beachten, dass diese Geräte ein hohes Risiko der Verkeimung mit Feuchtkeimen aufweisen und im patientennahen Bereich nur bei Sicherstellung der vorgeschriebenen Wartung betrieben werden dürfen.
Mit freundlichen Grüßen
Peter Förster
Geschäftsführer
16. April 2020: Einhaltung des Mindestabstands an den Raucherpoints
Sehr geehrte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter,
mit unserem heutigen Informationsschreiben möchten wir Sie noch einmal eindringlich darum bitten, während Ihrer Raucherpausen die Einhaltung des Mindestabstandes von 1,5 m an den Raucherpoints zu wahren.
Wir bitten um Beachtung und Umsetzung und bedanken uns für Ihr Verständnis.
Mit freundlichen Grüßen
Frank Ostermann
Vertreter des Geschäftsführers
Exit-Plan
27. Juli 2020: Exitplan/Stufe IV, Standort I Kaiserslautern
Unverändert für COVID-19 vorbehalten:
- Station 9/1 (inkl. 6 Betten Behelfsintensivstation)
Eröffnet werden:
- Station 5/1 Normalbetrieb in 3 Zimmer für alle Patienten, 1 Zimmer für unklaren Covid-19 Status mit Kohortenisolierung, somit Vollbetrieb 5/1 möglich inkl. Wochenende
- Station 19/3
- Schlaflabor nach Hygienekonzept
- vollumfänglich ambulante Patientenversorgung inkl. OPs, MVZs
Gelockert wird:
- Besucherregelung, z. B. 2 Besucher, max. 2 Stunden pro Tag
Vorbereitet wird:
- Lockerung der Abstrichstrategie nach den Sommerferien bei Ausbleiben einer zweiten Welle
Wir bitten um Kenntnisnahme und Beachtung!
Peter Förster
Geschäftsführer
Andrea Bergsträßer
Pflegedirektorin
Priv.-Doz. Dr. med. Dr. med. Christian Mönch
Ärztlicher Direktor
2. Juni 2020: Exit-Plan/Stufe II, Standort II Kusel
Die nächste Stufe der Wiederaufnahme des Regelbetriebes wird unter den weiterhin einzuhaltenden Hygieneregeln und Einschränkungen des Publikumsverkehrs (siehe Anlage) ab 02.06.2020 beschritten:
Unverändert für Covid-19 vorbehalten:
- Intensivstation: Vorhaltung 3 freie Betten
- Station A 2 (Notwendige Kapazitätsvorhaltung für COVID – Isolierung)
- ISO-Einheit auf Station A 2 wird Mitte Juni baulich umgesetzt sein
Eröffnet werden:
- Station A 5 umfänglich
- vollumfänglich alle stationären Kapazitäten / alle OP-Säle
- ambulante Operationen/Interventionen (hat schon eingeschränkt begonnen)
- vollumfänglich ambulante Patientenvorstellungen (Sprechstunden) zur Planung elektiver Patienten. Wichtig: Mund-Nasen-Schutz, kein Abstrich, striktes Zeitmanagement bis max. 15 Minuten vor Termin im Wartebereich, Abstandsgebot in Wartezonen beachten.
- ambulante Physiotherapie (eingeschränkt und nach speziellem Hygienekonzept)
- Cafeteria für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (seit 25.05.2020 umgesetzt)
- keine Einlasskontrollen mehr am Haupteingang
Geschlossen bleiben:
Cafeteria für Besucher und Patienten
Covid-Abstriche vor Behandlung (analog Covid-Karte):
- Kategorie rot: Abstrich, Station A 2 Isolierbereich links
- Kategorie gelb: Abstrich Station A 2 Isolierbereich links
- Kategorie grün: Abstrich, Station A 2 rechts, keine Isolierung, Ergebnis Abstrich negativ – Verlegung in jeweilige Station der Fachabteilung
Alle stationären Elektivpatienten müssen am Tag vor der Operation / Intervention abgestrichen werden; dabei sollte die Aufnahmeplanung möglichst so erfolgen, dass hierfür ein einziger Abstrich ausreicht. Die Behandlung kann nur bei negativem Abstrich durchgeführt werden. Bei positivem Abstrich erfolgt keine Elektivbehandlung, der Patient muss zunächst in Heimquarantäne bis zum Ausheilen der Erkrankung. Meldung an Gesundheitsamt.
Die Verfahrensanweisung 4/2020 ist zu beachten. Rundschreiben zur Lockerung im Personalbereich erfolgen zentral für alle Standorte.
Reiner Beck
Regionaldirektor
Richard-Bernd Ludwig
Dr. med. Wolfgang Fischer
2. Juni 2020: Exitplan/Stufe III, Standort I Kaiserslautern
Unverändert für COVID-19 vorbehalten:
- Station 9/1 (inkl. 6 Betten Behelfsintensivstation)
- Station 5/1
- 4 Betten Station 10/8 (inkl. der aktuell behandelten COVID-19-Patienten)
Eröffnet werden:
- Besucherregelung anhand der Kriterien der 8. Coronabekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz (8. CoBeLVO) vom 25.05.2020, siehe Besuchs- und Zutrittsregelungen
- Septischer OP
- Station 9/8 NCH
- Station 19/5
- Schmerztagesklinik anhand des vorgelegten Hygienekonzeptes
- vollumfänglich ambulante Patientenvorstellungen in den Fachkliniken zur Planung Elektivbehandlung (kein Abstrich, Mund-Nasen-Schutz, Einbestellungen maximal alle 30 Minuten, keine Wartemöglichkeit in den Wartebereichen bis 15 min vor Aufruf des Patienten, striktes Zeitmanagement durch die Behandler)
- interdisziplinäre - für Besucher weiterhin geschlossene - Station 13/0, belegbar mit interdisziplinären Patienten die besonderen Coronaschutz mit Besuchsverbot bedürfen (z.B. Immundefizit, Chemotherapie u.a.)
Geschlossen bleiben:
- Schlaflabor
- ambulante Eingriffe und Operationen der MVZs
- ambulante Physiotherapie
- ambulante Behandlungen Augenklinik
- ambulante Benutzung von Großgeräten, Endoskopien, Operationen, Interventionen ohne negativen COVID-19-Abstrich, dieser muss am Tag vor der geplanten ambulanten Behandlung ambulant durchgeführt werden
Gelockert wird:
- Praktika, Hospitationen, Famulaturen, Vorstellungsgespräche von nationalen Bewerbern (Beachtung der Reisewarnungen des auswärtigen Amtes!) sind wieder möglich, siehe Vorgaben des Referats Personal
- nationale Dienstreisen und kritischer Beachtung von Dringlichkeit, Beurteilungen durch den Vorgesetzten notwendig, internationale Dienstreisen nur nach Vorgabe der Reisewarnungen des Auswärtigen Amtes/nicht in Risikogebiete nach RKI, siehe Vorgaben des Referats Personal
- keine weiteren Einlasskontrollen
- Aufhebung des verpflichtenden Fiebertagebuchs für Mitarbeiter/ und –innen, Empfehlung dieses freiwillig weiterzuführen
Besuchs- und Zutrittsregelungen (ab 28.05.2020)
Das Westpfalz-Klinikum darf weiterhin nicht für Zwecke des Besuchs von Patientinnen und Patienten betreten werden. Es gelten folgende Ausnahmen:
- Eltern, die ihr minderjähriges Kind besuchen
- die Ehegattin oder den Ehegatten, die Lebenspartnerin oder den Lebenspartner, die Verlobte oder den Verlobten, sonstige nahe Angehörige oder nahestehende Personen
- Seelsorgerinnen und Seelsorger, die in dieser Funktion die Einrichtung aufsuchen
- Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sowie Notarinnen und Notare, die in dieser Funktion die Einrichtung aufsuchen
- rechtliche Betreuerinnen und Betreuer, soweit ein persönlicher Kontakt zur Erfüllung der ihnen übertragenen Aufgaben nach § 1896 des Bürgerlichen Gesetzbuchs erforderlich ist; Bevollmächtigte werden rechtlichen Betreuerinnen und Betreuern gleichgestellt
- sonstige Personen, denen aufgrund hoheitlicher Aufgaben Zugang zu gewähren ist
- therapeutische oder medizinisch notwendige Besuche.
Die Ausnahmen gelten nicht, falls die Besucher
- Kontaktpersonen der Kategorien I und Il entsprechend der Definition durch das Robert-Koch-Institut sind
- bereits mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 infiziert sind
- erkennbare Atemwegsinfektionen haben oder
- nach § 19 eingereist sind, solange eine Pflicht zur Absonderung besteht; die Ausnahmen des § 20 sind nicht anwendbar
Ebenfalls gelten die Ausnahmen nicht auf:
- Station 13/0
- Station 9/1 bei COVID-19 Patienten, bei nicht COVID-19 Patienten ist in Ausnahmefällen ein Besuch nach strenger Individualentscheidung möglich
Alle Bereiche sollten darauf hinwirken, im Einklang und Konsens mit den Patienten und deren Besuchern einen Weg zu finden, die Besuche innerhalb der o.g. Regelung auf einen Besuch pro Tag freiwillig zu begrenzen; Ausnahmen können möglich gemacht werden, sofern sich diese auf ein Minimum beschränken und eine Abhängigkeit von bestimmten Situationen besteht (Schwerstkranke Patienten, psychische Belastung, Sterbende Patienten, Geburten usw.)
COVID-Abstriche werden entsprechend des COVID-Triage-Algorithmus (Stand 20.05.2020) durchgeführt.
Wir bitten um Kenntnisnahme und Beachtung!
Peter Förster
Geschäftsführer
Andrea Bergsträßer
Pflegedirektorin
Priv.-Doz. Dr. med. Dr. med. Christian Mönch
Ärztlicher Direktor
25. Mai 2020: Exitplan/Stufe II, Standort I Kaiserslautern
Unverändert für COVID-19 vorbehalten:
- Station 9/1
- Station 5/1
- 4 Betten Station 10/8 (inkl. der aktuell behandelten COVID-19-Patienten)
- 3 Zimmer mit 6 Betten Station 9/8 (Behelfsintensivstation)
- Septischer OP
Das Organisationskonzept Intensivmedizin sieht vor, dass die Bettenzahl (6) auf der Station 9/8 innerhalb von 24-48 Stunden auf 10 Betten erhöht werden kann.
Die aktuelle Besucherregelung wird beibehalten.
Eröffnet werden:
- vollumfängliche Eröffnung stationären Kapazitäten der Fachkliniken
- Station 10/8: Wiedereröffnung bis auf die 4 geschlossenen COVID-19-Betten, inkl. CHI1- Betten
- Station 9/8: 10 Betten Neurochirurgie (ab 27.05.2020, noch Vorbereitung nötig)
- Station 19/5: Tagesstation Innere Medizin 1, 7:00 bis 18:00 Uhr
- Station 19/7: Innere Medizin
- Klinik für Psychosomatik (Station 12/1, 12/2) anhand des vorgelegten Hygienekonzeptes
- alle OP-Säle
- stationäre Behandlung Augenklinik
- Personalkantine
- vollumfänglich ambulante Patientenvorstellungen in den Fachkliniken zur Planung Elektivbehandlung (kein Abstrich, Mund-Nasen-Schutz, Einbestellungen maximal alle 30 Minuten, keine Wartemöglichkeit in den Wartebereichen bis 15 min vor Aufruf des Patienten, striktes Zeitmanagement durch die Behandler)
Geschlossen bleiben (zum Großteil aufgrund der bislang nicht vorliegenden/eingereichten Hygienekonzepte, können aber nach Vorlage und Prüfung der Konzepte ggf. kurzfristig eröffnet werden):
- Schmerztagesklinik (6/2)
- Schlaflabor
- ambulante Eingriffe und Operationen der MVZs
- ambulante Physiotherapie
- ambulante Behandlungen Augenklinik
- ambulante Benutzung von Großgeräten, Endoskopien, Operationen, Interventionen ohne negativen COVID-19-Abstrich, dieser muss am Tag vor der geplanten ambulanten Behandlung ambulant durchgeführt werden
COVID-Abstriche vor Behandlung (analog COVID-Karte Stand 20.05.2020)
- alle elektiven Patienten erhalten vor stationärer Aufnahme einen Abstrich und werden nur bei negativem Abstrich aufgenommen
Die COVID-Karte bleibt obligat vor jeder stationären Behandlung, wird aber ab 20.05.2020 aufgrund der rückläufigen COVID-19 Erkrankungen modifiziert:
- ab sofort wurden die Minor-Kriterien (Kategorie gelb) entschärft in: neu aufgetretener Husten, nu aufgetretene und ungeklärte Luftnot, ungeklärtes Fieber
- Patienten in der Kategorie gelb (und noch nicht fertigem Abstrich) können bei zeitkritischer oder intensivpflichtiger Erkrankung unter FFP2-Maske und Separation direkt verlegt werden auf die Stationen Stroke Unit, CPU, 6/3, 10/5, 10/8, 20/2, 20/3
Wir bitten um Kenntnisnahme und Beachtung!
Peter Förster
Geschäftsführer
Andrea Bergsträßer
Pflegedirektorin
Priv.-Doz. Dr. med. Dr. med. Christian Mönch
Ärztlicher Direktor
4. April 2020: Exitplan/Stufe I, Standort I Kaiserslautern
Unverändert für Covid-19 vorbehalten:
- Station 9/1
- Station 5/1
- Station 10/8 (inkl. Bettenfreihaltung für Covid-Patienten)
- Station 9/8 (Behelfsintensivstation)
- Septischer OP
Die aktuelle Besucherregelung wird beibehalten.
Eröffnet werden:
- Station 13/0 (HNO)
- Station 9/7 (CHI1)
- Station 19/6 (INN)
- 8 Betten NCH auf 9/4
- alle OP-Säle mit den hier (oben/unten) beschriebenen Ausnahmen
- Besuchercafé im Durchlaufbetrieb ohne Sitzgelegenheit
- ambulante Patientenvorstellungen in den Fachkliniken zur Planung Elektivbehandlung (kein Abstrich, Mund-Nasen-Schutz, Einbestellungen maximal alle 30 Minuten, keine Wartemöglichkeit in den Wartebereichen bis 15 min vor Aufruf des Patienten, striktes Zeitmanagement durch die Behandler, nur dringliche Vorstellungen/Vorbereitung auf Elektivtherapie)
Geschlossen bleiben:
- alle Stationen Haus 19 außer 19/6
- CHI1 Intensivbetten Station 10/8
- Station 20/4
- Klinik für Psychosomatik (Station 12/1, 12/2)
- Schmerztagesklinik (6/2)
- Ambulanter OP
- 1 Endourologischer OP-Saal
- Personalkantine
- Schlaflabor
- ambulante Eingriffe und Operationen der MVZs
- ambulante Physiotherapie
- stationäre Behandlungen Augenklinik
Covid-Abstriche vor Behandlung (analog Covid-Karte)
- Kategorie rot: Abstrich, Station 9/1
- Kategorie gelb: Abstrich, Station 5/1
- Kategorie grün: Abstrich, Normalstation der Fachabteilung, keine Isolierung
Elektivpatienten die aktuell schon in Behandlung sind und keine Operation / Intervention benötigen werden in der Kategorie grün nicht abgestrichen sondern regulär Entlassen.
Alle Elektivbehandlungen müssen am Tag vor der Operation abgestrichen werden; dabei sollte die Aufnahmeplanung möglichst so erfolgen, dass hierfür nur ein einziger Abstrich ausreicht (entweder ambulant bei OP-Vorbereitung oder Aufnahme am Tag vor der OP) Möglichst den Abstrich in die erste Laborrunde vor 12:00 Uhr geben, dann ist das Ergebnis nachmittags vorhanden; Ergebnisse der zweiten Laborrunde werden erst bei Nacht fertig.
Ab Dienstag, 05.05.2020 können Elektivpatienten nur noch mit negativem Abstrich vom Vortag operiert / interventionell behandelt werden. Fehlt der negative Abstrich kann keine Behandlung erfolgen. Bei positivem Abstrich kann keine Elektivbehandlung erfolgen, zunächst muss der Patient in Heimquarantäne bis zum Abheilen der Erkrankung, Meldung beim Gesundheitsamt beachten.
Festgelegte Behandlungskapazitäten der einzelnen Kliniken zusätzlich zu den Verordnungen vom 23.03.2020:
- AUG: keine weiteren Kapazitäten
- Belegabteilung MKG: keine weiteren Kapazitäten
- CHI1: plus 4 Elektivbehandlungen pro Tag
- GYN1: plus 2 Elektivbehandlungen pro Tag
- HNO: insgesamt 10 OPs pro Tag, Patienten der Verordnung vom 23.03.2020 inkludiert
- INN1, INN2, INN3: gemeinsame Kapazität mit Belegung der Station 19/6
- NCH/NCHS: plus 2 Elektivbehandlungen pro Tag
- NEU: keine weiteren Kapazitäten
- NEURAD: max. eine elektive Behandlungskapazität pro Tag, in Abhängigkeit von Anästhesie/Intensiv und NEU/NCH Kapazität
- PÄD: Erhöhung der Zahl der Herzkatheter gemeinsam mit INN2
- PSYSO: keine weiteren Kapazitäten
- THG: plus 1 Elektivbehandlungen pro Tag
- UCH1: plus 2 Elektivbehandlungen pro Tag, bevorzugt Gelenkersatz
- URO: insgesamt 10 OPs pro Tag, Patienten der Verordnung vom 23.03.2020 inkludiert
Wir bitten um Kenntnisnahme und Beachtung!
Peter Förster
Geschäftsführer
Andrea Bergsträßer
Pflegedirektorin
Priv.-Doz. Dr. med. Dr. med. Christian Mönch
Ärztlicher Direktor