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Ambulante Operation



GemĂ€ĂŸ § 115 b SGB V werden eine Vielzahl an operativen Eingriffen im orthopĂ€disch-unfallchirurgischen Fachgebiet als ambulant durchfĂŒhrbare Leistung festgelegt. Hierzu gehören i.d.R. Spiegelungen von Gelenken, Metallentfernungen sowie Operationen im Hand- und Fusschirurgischen Bereich.

Bei der Vorstellung in unseren Sprechstunden entscheiden wir anhand der Diagnose und weiteren Kriterien, ob eine ambulante operative Versorgung bei Ihnen möglich ist. Schwere Begleiterkrankungen, eine fehlende postoperative Betreuung und Erreichbarkeit stellen z.B. eine Kontraindikation fĂŒr die ambulante DurchfĂŒhrung des Eingriffs dar.

LĂ€ĂŸt sich eine ambulante Operation bei Ihnen durchfĂŒhren, erfolgt zunĂ€chst eine Vorstellung in unserer Klinikambulanz. Neben der Abnahme von Blut fĂŒr die erforderlichen prĂ€operativen Laboruntersuchungen ( falls erforderlich ) werden Sie eingehend körperlich untersucht und es erfolgt die AufklĂ€rung fĂŒr die operative Massnahme sowie die anĂ€sthesiologische AufklĂ€rung fĂŒr das erforderliche Narkoseverfahren. I.d.R. am darauffolgenden Tag finden Sie sich gegen 7°° Uhr in der Aufnahmestation der Zentralambulanz ein, werden dort auf die Operation vorbereitet und in den Operationssaal gebracht. Je nach durchgefĂŒhrter Operation und Narkoseverfahren verbringen Sie einige Zeit in der Aufnahmestation und werden dann vom Operateur und einem Narkosearzt in einer Abschlußuntersuchung gesehen. Danach werden Sie mit den erforderlichen Unterlagen fĂŒr Ihren weiterbehandelnden Arzt, Medikamenten und, falls notwendig, entsprechenden Hilfsmitteln nach Hause entlassen.



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