Entlassung
Ihre Entlassung verfügt der Arzt.
Sollten Sie ohne Einwilligung des Arztes unser Haus früher verlassen wollen, brauchen wir Ihre schriftlich Erklärung, dass Sie für gesundheitliche Folgen die Verantwortung übernehmen.
Bevor Sie gehen,
- sollten Sie prüfen, ob Sie Wertsachen in Verwahrung gegeben haben.
- Bitte vergessen Sie nicht, den Kleiderschrank im Krankenzimmer auszuräumen und den Schlüssel stecken zu lassen.
- Geben Sie die Telefon-Chipkarte am Kassenautomaten zurück, damit Sie das Pfand wieder erhalten.
- Sollten Sie die Eigenbeteiligung bei Ihrer Aufnahme noch nicht bezahlt haben, vergessen Sie auch dies bitte nicht.
- Auch unser Sozialdienst ist gerne bereit, Ihnen bei Ihrer Entlassung zu helfen.
- Bei Fragen nichtmedizinischer Art, wenden Sie sich bitte an die Verwaltungsaufnahme.
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